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Klaus Desinger

Rückweiler: Gerichtsvollzieher und Polizei mit Armbrust bedroht

Rückweiler. Im Rahmen einer Zwangsräumung bedrohte ein Ehepaar einen Gerichtsvollzieher und ein Streifenteam der Polizei
Bedrohungslage in Rückweiler.

Bedrohungslage in Rückweiler.

Bild: JORG GREUEL

Im Rahmen eines Unterstützungseinsatzes für den Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Idar-Oberstein suchte dieser, in Begleitung eines Streifenteams der Polizeiinspektion Baumholder, am gestrigen 25. Juni, gegen 8:30 Uhr, ein Anwesen in Rückweiler auf. Hintergrund war eine verfügte Räumungsvollstreckung gegenüber den Hausbewohnern. Das dort lebende Ehepaar war aufgrund einer richterlichen Entscheidung verpflichtet, das Haus zu räumen, was sie bis dahin verweigert hatten. Nach mehrfachem Klingeln an der Haustür öffneten der 54 Jahre alte Mann und seine 53-jährige Ehefrau die Tür und gaben an, den behördlichen Weisungen nicht zu entsprechen. Dabei bedrohte der 54-Jährige den Gerichtsvollzieher verbal sowie mit einer vorgespannten und geladenen Armbrust. Unmittelbar darauf zog er sich ins Innere des Hauses zurück und verschloss die Tür. Die eingesetzten Beamten zogen sich ebenfalls zurück und verständigten weitere Unterstützungskräfte, die das Haus zunächst umstellten. Weiterhin wurden Spezialeinsatzkräfte der Polizei alarmiert. Gegen 9:40 Uhr, noch vor dem Eintreffen weiterer Polizeieinheiten, traten die Eheleute aus dem Haus und trugen persönliche Gegenstände nach draußen. Auf polizeiliche Ansprache hin holte die Frau die besagte Armbrust entladen und entspannt aus dem Haus und warf sie in den Vorgarten. Da die Personen nun erkennbar unbewaffnet waren, nutzten die Polizeikräfte die Gelegenheit und nahmen sie unmittelbar vor dem Anwesen fest. Dabei sperrten und wanden sich die Betroffenen, ohne jedoch aktiv Gewalt gegen die Polizisten einzusetzen. Die Verantwortlichen wurden zunächst zur Polizeiinspektion Baumholder verbracht, während nunmehr die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden konnte. Nach den ersten Ermittlungshandlungen auf der Dienststelle wurde die Frau auf freien Fuß entlassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wurde der 54-jährige Tatverdächtige dem Untersuchungsrichter am Landgericht Bad Kreuznach vorgeführt. Der Richter erließ Haftbefehl gegen den Mann, der sodann gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.


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