Klaus Desinger

Pferde total abgemagert und eine tote Stute

Berufungssache vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach am 12. November um 9.30 Uhr: Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat eine 50 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Gestratz wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagten wurde für die Dauer von einem Jahr der berufsmäßige Umgang mit Tieren jeder Art, sowie das Halten von Tieren – mit Ausnahme von Hunden und Katzen – verboten.
Symbolbild

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Die Angeklagte soll im Jahr 2014 auf verschiedenen Weiden im Landkreis Rhein-Hunsrück, bei Kirrweiler und bei Kirn Pferde unter durchgehend tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gehalten haben. Dies soll bei zahlreichen Kontrollen festgestellt worden sein.

Stute tot aufgefunden

Dabei soll eine Stute tot aufgefunden worden sein. Die Angeklagte soll die Pferde nicht in ausreichendem Maße mit Futter versorgt haben, sodass diese stark abmagerten. Darüber hinaus soll kein ausreichender Witterungsschutz vorhanden gewesen sein. Die Tiere sollen an Hunger, Nässe und Kälte gelitten haben. Die Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen eingeräumt.


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