Nicolas Kunz bevollmächtiger Bezirksschornsteinfeger
Der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, hat einer Bezirksschornsteinfegerin und 24 Bezirksschornsteinfegern während einer Feierstunde in Trier die offizielle Bestellungsurkunde überreicht. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger werden im Rahmen eines von der ADD durchgeführten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ausgewählt. Die Bestellungen werden zu einem festgesetzten Zeitpunkt wirksam und gelten für die Dauer von sieben Jahren. In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt 479 Kehrbezirke. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger werden durch ihre Bestellung zu so genannten öffentlich-rechtlich Beliehenen, die hoheitliche Tätigkeiten verrichten. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine wichtige Aufgabe zur Gewährleistung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen; überdies leisten sie einen unentbehrlichen Beitrag zur Förderung des Klima- und Umweltschutzes.