Lebenslange Haft für Todesschuss in der Tankstelle
Der 50-Jährige hatte den 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter im vergangenen September nach einem Streit um die Corona-Maskenpflicht aus nächster Nähe in den Kopf geschossen. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Über die Täterschaft hatte es von Beginn an keinen Zweifel gegeben - Mario N. war geständig, außerdem hatten Überwachungskameras die Tat aufgezeichnet.
Mit dem Urteil wegen Mordes folgte das Landgericht in Bad Kreuznach der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage: Sie sahen die Mordmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke erfüllt. Die Ankläger hatten zudem darauf plädiert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dem folgte das Gericht allerdings nicht. Damit ist nach 15 Jahren eine Umwandlung der Haft- in eine Bewährungsstrafe möglich.
Die Verteidigung des 50-jährigen Angeklagten hatte indes auf Totschlag plädiert. Insbesondere das Mordmerkmal der niederen Beweggründe hatten die Strafverteidiger Alexander Klein und Axel Küster stark in Zweifel gezogen: Die Auswahl des Opfers sei, anders als von der Anklage dargestellt, weder wahllos noch willkürlich gewesen - da es ja durch den Streit um die Maske eine Interaktion zwischen dem 50-Jährigen und Alex W. gegeben habe. Zudem, so die Verteidiger, sei aufgrund des psychischen Zustands des Angeklagten und seiner starken Alkoholisierung von erheblicher Schuldunfähigkeit auszugehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Revision beantragen.