Idar-Obersteiner Fußgängerzonen ausgestorben - Mit Video
Vorerst bis zum 10. Januar bleiben Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe geschlossen. Ausnahmen gibt es unter anderem für den Lebensmitteleinzelhandel, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Banken, Poststellen, Waschsalons, Futtermittelmärkte und den Großhandel. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physio-, Ergo- und Logotherapien, sind weiterhin möglich. Private Treffen werden auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt, Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Eine Ausnahme gilt an Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember darf ein Hausstand von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Keine Ausnahme gilt an Silvester: Stattdessen sind Böller auf publikumsträchtigen Plätzen untersagt. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Zusätzlich ist während des Lockdowns der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt. In den Schulen wird die Präsenzpflicht bis Ferienbeginn aufgehoben. Schüler/innen können und sollten zuhause bleiben. Vom 4. bis vorerst 15. Januar soll flächendeckend Fernunterricht stattfinden. Auch die WochenSpiegelGeschäftsstellen bleiben ab dem morgigen Mittwoch vorerst geschlossen. Telefonisch sind unsere Mitarbeiter/innen jedoch weiter für Sie erreichbar.