

Im Zuge der Ermittlungen, an denen auch Kriminaltechniker und Brandsachverständige des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz beteiligt waren, hatten sich zunehmend Verdachtsmomente ergeben, die einerseits für eine vorsätzliche Brandlegung und andererseits für eine Täterschaft des nun Festgenommenen sprachen. Unter dem zunehmenden Druck der Ermittlungen hatte er sich zu einer Selbstanzeige entschlossen. Untersuchungshaft Der nunmehr dringend Tatverdächtige wurde gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Haftrichterin bei dem AG Bad Kreuznach vorgeführt. Der Beschuldigte legte auch hier ein umfassendes Geständnis ab. Es erging antragsgemäß Haftbefehl wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Der Beschuldigte wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.