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Klaus Desinger

Berufung: Idar-Obersteiner Fenster-Betrüger zeigt sich geständig

Idar-Oberstein. Das Amtsgericht hat einen 33 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt
Berufsungssache vor dem Landgericht wegen Betrug mit Fenstern.

Berufsungssache vor dem Landgericht wegen Betrug mit Fenstern.

Bild: Archiv

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang Januar 2022 bis Anfang März 2022 in drei Fällen jeweils mit unterschiedlichen Käufern Verträge über die Online-Bestellung von Fenstern abgeschlossen haben. Die Käufer sollen sodann jeweils den vereinbarten Kaufpreis (Fall 1: 2.120,49 Euro; Fall 2: 2.789,00 Euro; Fall 3: 1.512, 57 Euro) an den Angeklagten überwiesen haben. Der Angeklagten habe daraufhin in sämtlichen Fällen die bei ihm bestellten Fenster, wie von Anfang an beabsichtigt, nicht an die Käufer ausgeliefert. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen. Die Berufungssache wird am Donnerstag, 29. August, vor dem Landgericht Bad Kreuznach verhandelt.

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