Klaus Desinger

Amtliche Warnung: Trinkwasser in 35 Orten im Kreis Birkenfeld keimbelastet!

Birkenfeld. Im Rahmen von weitergehenden Untersuchungen des Trinkwassers wurden am Sonntag im Landkreis Birkenfeld weitere Keimbelastungen festgestellt.

In zahlreichen Orten im Kreis Birkenfeld ist das Trinkwasser verunreinigt.

In zahlreichen Orten im Kreis Birkenfeld ist das Trinkwasser verunreinigt.

Bild: Klaus Desinger

Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit hat das Gesundheitsamt deshalb ein Abkochgebot für folgende 39 Ortsgemeinden angeordnet: VG Baumholder: Stadt Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg - besteht schon seit Freitag und gilt weiterhin. Weiterhin ausgenommen sind Reichenbach und Frauenberg. Diese werden anderweitig versorgt und müssen daher das Trinkwasser nicht abkochen. VG Birkenfeld: Neu seit Sonntag: Siesbach, Rötsweiler-Nockental, Wilzenberg-Hußweiler, Meckenbach, Achtelsbach, Dambach, Hoppstätten-Weiersbach mit Ortsteil Neubrücke, Ellweiler und Gimbweiler. VG Herrstein/Rhaunen: Niederwörresbach (besteht schon seit Donnerstag) sowie neu seit Sonntag: Herborn, Veitsrodt, Oberwörresbach, Vollmersbach, Mörschied, Herrstein, Niederhosenbach, Oberhosenbach und Breitenthal. Update: Es wurden mit Hettenrodt, Mackenrodt, Kirschweiler und Weiden noch vier weitere Orte nachgemeldet, in denen ab sofort ein Abkochgebot für Trinkwasser gilt. Somit sind kreisweit 35 Orte betroffen. Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.

Das ist zu tun

Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot: - zum Trinken sowie Zubereiten von Getränken (Saftschorle, Kaffee, Tee etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke; - zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst; - zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden; - zum Zähneputzen und zur Mundpflege; - für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.); - zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken. Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann. „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung. Bei eventuellen Rückfragen werden die Bürger gebeten, sich an die Mitarbeiter der jeweiligen Verbandsgemeindewerke zu wenden.


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