Klaus Desinger

Update: Amtliche Warnung: Trinkwasser in 35 Orten im Kreis Birkenfeld keimbelastet!

Birkenfeld. Im Rahmen von weitergehenden Untersuchungen des Trinkwassers wurden am Sonntag im Landkreis Birkenfeld weitere Keimbelastungen festgestellt.

In zahlreichen Orten im Kreis Birkenfeld ist das Trinkwasser verunreinigt.

In zahlreichen Orten im Kreis Birkenfeld ist das Trinkwasser verunreinigt.

Bild: Klaus Desinger

Update Belastetes Trinkwasser im Kreis Birkenfeld vom 25. November, 16.03 Uhr - Ursachenforschung dauert an

Nachdem einige Fragen nach der Ursache der Kontamination aufkamen, haben wir bei der Kreisverwaltung nachgefragt. Folgende Auskunft haben wir erhalten: Nach Auskunft des Gesundheitsamts dauert die Ursachenforschung hinsichtlich der Keimbelastungen des Trinkwassers, die seit Mitte November in einigen Bereichen des Landkreises Birkenfeld bei routinemäßigen Proben festgestellt wurden, noch an. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem Kreiswasserzweckverband und den betroffenen Verbandsgemeindewerken. Es werden derzeit weitere, umfangreiche Trinkwasseruntersuchungen in den betroffenen Gebieten durchgeführt, und für den morgigen Dienstag (26. November) ist ein weiteres Austauschgespräch zwischen dem Gesundheitsamt und den Wasserversorgern vorgesehen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises überwacht die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards für Trinkwasser durch die Wasserversorger und erlässt in enger Abstimmung mit den Wasserversorgern Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher. Landrat Kowalski weist darauf hin, dass die wiederholten Abkochgebote auch der Beleg dafür sind, dass die Kontrollen und das Überwachungssystem für Trinkwasser im Landkreis Birkenfeld funktionieren. Entschieden entgegen tritt er dem durch einzelne Wortmeldungen im Kreisausschuss und die in diesem Gremium eingeforderte Ursachenforschung erweckten Eindruck, die Kreisverwaltung wäre für die Trinkwasserqualität verantwortlich. "Wir unterstützen den Wasserzweckverband, Stadt- und Verbandsgemeindewerke dabei, die Gründe für die Verunreinigung zu finden, zu beseitigen und die Öffentlichkeit zu informieren", so der Landrat.

Nach der wieder uneingeschränkten Nutzungsfreigabe des Trinkwasser in acht Gemeinden der VG Baumholder am Sonntag, besteht derzeit noch in fünf Orten im Landkreis Birkenfeld ein Abkochgebot. Dies sind Berglangenbach, Fohren-Linden, Heimbach und Mettweiler (alle VG Baumholder) sowie seit Sonntag erneut Niederwörresbach (VG Herrstein-Rhaunen).

 

Ursprünglicher Bericht:

Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit hat das Gesundheitsamt deshalb ein Abkochgebot für folgende 39 Ortsgemeinden angeordnet: VG Baumholder: Stadt Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg - besteht schon seit Freitag und gilt weiterhin. Weiterhin ausgenommen sind Reichenbach und Frauenberg. Diese werden anderweitig versorgt und müssen daher das Trinkwasser nicht abkochen. VG Birkenfeld: Neu seit Sonntag: Siesbach, Rötsweiler-Nockental, Wilzenberg-Hußweiler, Meckenbach, Achtelsbach, Dambach, Hoppstätten-Weiersbach mit Ortsteil Neubrücke, Ellweiler und Gimbweiler. VG Herrstein/Rhaunen: Niederwörresbach (besteht schon seit Donnerstag) sowie neu seit Sonntag: Herborn, Veitsrodt, Oberwörresbach, Vollmersbach, Mörschied, Herrstein, Niederhosenbach, Oberhosenbach und Breitenthal. Update: Es wurden mit Hettenrodt, Mackenrodt, Kirschweiler und Weiden noch vier weitere Orte nachgemeldet, in denen ab sofort ein Abkochgebot für Trinkwasser gilt. Somit sind kreisweit 35 Orte betroffen. Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.

Das ist zu tun

Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot: - zum Trinken sowie Zubereiten von Getränken (Saftschorle, Kaffee, Tee etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke; - zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst; - zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden; - zum Zähneputzen und zur Mundpflege; - für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.); - zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken. Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann. „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung. Bei eventuellen Rückfragen werden die Bürger gebeten, sich an die Mitarbeiter der jeweiligen Verbandsgemeindewerke zu wenden.


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