Robert Syska

Sicher feiern im Käfig: Stadt erlässt Regeln für die Weiberfastnacht

Bad Kreuznach. Die Stadt bereitet sich auf die Straßenfastnacht vor: Morgen wird der Kornmarkt wieder zum Narrenkäfig - und damit darin sicher gefeiert werden kann, hat die Verwaltung eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen.
Alkohol, Glasflaschen, Waffen und Cannabis: Damit die Party im Käfig morgen sicher bleibt, hat die Verwaltung einige Regeln erlassen.

Alkohol, Glasflaschen, Waffen und Cannabis: Damit die Party im Käfig morgen sicher bleibt, hat die Verwaltung einige Regeln erlassen.

Bild: Robert Syska / Archiv

Darin ist insbesondere der Umgang mit Alkohol, Glasflaschen, Waffen und Cannabis im Veranstaltungsbereich geregelt.

Kein Alkohol und Glasflaschen in bestimmten Bereichen

Von 10 bis 22 Uhr ist es in mehreren Straßen und Plätzen verboten, mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren oder Glasflaschen und Gläser zu benutzen. Betroffen sind unter anderem:

  • Europaplatz/Bahnhofsvorplatz
  • Mannheimer Straße (zwischen Salinenstraße und Klappergasse)
  • Kurhausstraße (zwischen „Geesebrick“ und Mannheimer Straße)
  • Mühlenstraße (zwischen Beinde und Mannheimer Straße)
  • Kreuzstraße (zwischen Hasengasse und Turmstraße)
  • Römerstraße (zwischen Mannheimer Straße und Hasengasse)
  • Klostergasse
  • Hospitalgasse

Gastronomiebetriebe mit Konzession sowie der abgesperrte Veranstaltungsbereich auf dem Kornmarkt, der Mannheimer Straße und der Rossstraße sind von diesem Verbot ausgenommen. Getränke aus dem Einzelhandel dürfen durch die betroffenen Straßen transportiert, aber nicht vor Ort konsumiert werden.

Waffen verboten, Anscheinswaffen unerwünscht

Viele Kostüme enthalten Attrappen von Waffen, die täuschend echt wirken. Die Stadt und die Polizei raten dringend davon ab, solche Anscheinswaffen mitzuführen, da sie bei anderen Feiernden und Einsatzkräften Verunsicherung auslösen können. In Einzelfällen können polizeiliche Maßnahmen notwendig werden. Zudem gilt für öffentliche Veranstaltungen ein generelles Verbot von Waffen und Messern. Der kommunale Vollzugsdienst wird mit Unterstützung der Polizei anlassbezogene Kontrollen durchführen.

Cannabis-Konsum untersagt

Der Konsum von Cannabis ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Dieses Verbot gilt auch für den gesamten Veranstaltungsbereich des Narrenkäfigs.

Ordnungsdezernent Markus Schlosser betont die Wichtigkeit dieser Maßnahmen: "Der Narrenkäfig ist eine der größten und beliebtesten Fastnachtsveranstaltungen der Region. Damit alle Gäste sicher und unbeschwert feiern können, braucht es klare Regeln. Wir setzen auf die Kooperation und das Verständnis der Feiernden."


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