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Nikolausmarkt in Bad Kreuznacher ist abgesagt

Der Bad Kreuznacher Nikolausmarkt findet in diesem Jahr nicht statt. Trotz der Absagen möchte die Stadt die Schausteller in dieser schwierigen Zeit unterstützen, wo immer es möglich ist. Ab sofort dürfen diese ihre Imbissstände in der Fußgängerzone, wo es machbar ist, aufstellen – und nicht wie bisher erst vor dem 1. Adventswochenende.
Der Bad Kreuznacher Nikolausmarkt und der Weihnachtsmarkt in Bad Münster am Stein-Ebernburg fin finden 2020 nicht statt.

Der Bad Kreuznacher Nikolausmarkt und der Weihnachtsmarkt in Bad Münster am Stein-Ebernburg fin finden 2020 nicht statt.

Der Bad Kreuznacher Nikolausmarkt findet in diesem Jahr nicht statt. Darauf haben sich der für Märkte zuständige Dezernent Markus Schlosser und die ausrichtende Arbeitsgemeinschaft Nikolausmarkt (ARGE) verständigt. „Aufgrund der verschärften Regelungen der aktuellen 12. Corona-Bekämpfungsverordnung ist ein räumlich abgegrenzter Nikolausmarkt an der Pauluskirche, so wie er von der ARGE konzipiert war, nicht durchführbar. Die Variante, die Stände in der Innenstadt zu verteilen und den Nikolausmarkt so zu entzerren, wäre im Ausschuss zwar noch zu besprechen und meines Erachtens auch teilweise umzusetzen gewesen. In Anbetracht der bundesweiten Absagen der Weihnachtsmärkte ist dies aber auch für Bad Kreuznach die richtige Entscheidung“, erläutert Schlosser die Hintergründe.

Nikolaus- und auch Weihnachtsmarkt abgesagt

Ebenso sei die Absage des Weihnachtsmarkts in Bad Münster das konsequent richtige Signal des veranstaltenden Verkehrsvereins Rheingrafenstein. Auch hier war von Seiten der Stadtverwaltung alles unternommen worden, um den beliebten Weihnachtsmarkt im Kurpark unter strengen Vorgaben zu genehmigen – die aktuelle Lage lässt dies aber letztlich nicht zu. Schlosser: „Der Verantwortung für die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher kommen beide Veranstalter zusammen mit der Stadt damit nach.“

Imbiss- und Glühweinstände in der Fußgängerzone

Trotz der Absagen möchte der Ordnungsdezernent die Schausteller in dieser schwierigen Zeit unterstützen, wo immer es möglich ist. Ab sofort dürfen diese ihre Imbissstände in der Fußgängerzone, wo es machbar ist, aufstellen – und nicht wie bisher erst vor dem 1. Adventswochenende. Allerdings ist bis Ende November nur Essen „to go“ gestattet. "Wenn die Infektionszahlen sinken, ist gegebenenfalls im Dezember auch Glühwein an den Ständen möglich", so Schlosser. Zusammen mit der Weihnachtsbeleuchtung, die demnächst vom städtischen Bauhof aufgehängt wird, entsteht so zumindest ein bisschen vorweihnachtliche Stimmung in der Bad Kreuznacher Innenstadt. Das komme letztlich auch dem Einzelhandel zugute, so Schlosser. „Denn dieser ist angewiesen und dankbar für jeden Einkauf, der in unserer Stadt getätigt wird.“


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