

Das geht aus einer kleinen Anfrage des Bad Kreuznacher CDU-Abgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfranktion, Dr. Helmut Martin, an die Landesregierung hervor, die aktuell von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) beantwortet wurde.
Sicherstellungzuschlag nicht mehr gegeben
Martin hatte noch einmal die Sorge der Bürgerinitiative »Rettet das Kirner Krankenhaus« vor der Schließung des Standorts bekräftigt. »Unter anderem wurde durch die damalige Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler die Unverzichtbarkeit des Krankenhausstandortes Kirn erklärt. Diese ist auch im Krankenhausplan, der bis 2026 verlängert wurde, festgehalten«, schrieb Martin der Landesregierung und fragt: »Wie begründet die Landesregierung ihre aktuelle Einschätzung zur (Un-)Verzicht-barkeit des Krankenhausstandortes Kirn?«
Dazu äußert sich Hoch wiefolgt: »Die Frage der Bedeutung eines Krankenhauses für die Versorgung muss differenziert betrachtet und bewertet werden. Angesichts der Entfernungen nach Bad Kreuznach, Idar-Oberstein oder auch Meisenheim ist es wünschenswert, in Kirn ein funktionierendes medizinisches Versorgungsangebot zu erhalten. Bei der Frage der Unverzichtbarkeit eines Standortes wird häufig zu schnell darauf geschaut, ob die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag vorliegen. Eine Reihe von Krankenhäusern erhalten einen Sicherstellungzuschlag, das heißt, dass deren Erhalt mit einem Zuschlag auf die Vergütung abgesichert wird. Zu diesen Häusern gehört der Standort in Kirn nicht mehr, da der Sicherstellungszuschlag an bestimmte zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft ist.
Unter anderem zählt dazu die Vorhaltung einer Notfallstufe nach G-BA Kriterien. Kirn wurde keiner Notfallstufe zugeordnet.« Die Antwort schlägt nun hohe Wellen in der Lederstadt. . .
Weiterhin wollte Martin wissen, wie sich die Entwicklung landesseitiger finanzieller Mittel zum Erhalt des Krankenhausstandorts Kirn in den Jahren 2023 bis 2028 darstelle.
"Lagen keine Förderanträge vor"
Hoch entgegnet: »Da für das Krankenhaus in Kirn keine entsprechenden Förderanträge vorlagen, wurden in den Jahren 2023 und 2024 keine Mittel aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm bewilligt. Auch liegen dem Land derzeit keine Förderanträge für zukünftige Maßnahmen am Krankenhaus in Kirn vor.« Zudem stößt den Kirner Krankenhausaktivisten sauer auf, dass nach der Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes die Zuständigkeit für die Einteilung der Leistungsgruppen beim jewei-ligen Bundesland liege. Einige Bundesländer hätten im Rahmen einer „Bedarfsanalyse“ diese Einteilung vorgenommen und seien bereits in der Umsetzung. »Warum plant die Landesregierung eine solche Einteilung erst für das Jahr 2027?«, wollte Martin wissen. Dazu der Minister: »Die Landesregierung plant keine Einteilung für das Jahr 2027, sondern wird gemäß den bundesgesetzlichen Vorgaben eine Zuweisung vornehmen, damit ab 1. Januar 2027 auf Grundlage der neuen Leistungsgruppensystematik ein neuer Krankenhausplan wirksam wird.« Heißt unterm Strich: Schlechte Karten für den Erhalt des Spitals. Wie ist Ihre Meinung? Senden Sie einen Leserbrief an red-idaroberstein@sw-verlag.de.