![Extrem-Bergsteiger Hans Kammerlander kommt am 22. März zu einem Vortrag nach Kirn an der Nahe.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/576/649576/649576_kammerlanderhans.jpg?_=1739272200&w=236&a=1.5&f=inside)
![Extrem-Bergsteiger Hans Kammerlander kommt am 22. März zu einem Vortrag nach Kirn an der Nahe.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/576/649576/649576_kammerlanderhans.jpg?_=1739272200&w=236&a=1.5&f=inside)
Zu diesen Berufsgruppen zählen: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, ApothekerInnen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, ErzieherInnen, Angestellte von Energie- und Wasserversorgung, bestimmte Bereiche des öffentlichen Diensts sowie Lebensmittelverkauf und -herstellung. Wer einen Platz in der Notbetreuung benötigt, wendet sich bitte an die Kindertagesstätte, die das Kind besucht. Dort wird der Bedarf erfasst und überprüft. Die Eltern erhalten zeitnah eine Rückmeldung, ob ihr Kind einen Platz erhält. Kinder, die zu den gefährdeten Personen gehören, erhalten keine Notbetreuung. Zu diesem Kreis zählen Menschen mit Vorerkrankungen von Herz, Kreislauf, Lungen, Leber, Nieren, Stoffwechsel (insbesondere Diabetes mellitus) und Krebserkrankungen. Sollte das Kind nicht an einer Vorerkrankung leiden, aber andere Krankheitsanzeichen aufweisen, wird es auch nicht in die Notbetreuung aufgenommen. Zur Mittagsverpflegung der Kinder in der Notbetreuung ist Folgendes zu beachten: Alle Kindertageseinrichtungen, die keine Frischkochküche haben, werden weder von einer anderen Einrichtung noch von einem Catering-Service mit warmen Mittagessen beliefert. Eltern, deren Kinder in einer solchen Einrichtung die Notbetreuung besuchen, geben ihrem Kind ein zweites Frühstück zum Mittag mit. Besucht das Kind eine Einrichtung, in der es eine Frischkochküche gibt, obliegt die Entscheidung (Kosten-Nutzen-Abwägung), dort ein warmes Mittagessen zuzubereiten, im Ermessen der Kitaleitung.