Ausgangssperre auch im Rhein-Hunsrück-Kreis
Die Kreisverwaltung hat diese nun auf Weisung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen - trotz „nachdrückliche Rückfrage“ seitens der Kreisverwaltung und Landrat Dr. Marlon Bröhr am Dienstag und Mittwoch, wie der Allgemeinverfügung zu entnehmen ist. Genau heißt es unter dem Punkt Gründe: „Trotz der sinkenden Tendenz des Inzidenzwertes (06.04.2021 = 82,4;07.04.2021 = 67,9) hat das zuständige Ministerium auf nachdrückliche Rückfrage dennoch an der Weisung festgehalten.“ Denn das vom Land vorgegebene Maßnahmenpaket sieht eine Allgemeinverfügung zur 18. CoBeLVO mit Inzidenz über 100 am ersten Werktag vor, nach drei Tagen in Folge mit einer Inzidenz über 100. Die Allgemeinverfügung tritt am 8. April in Kraft und gilt zunächst bis zum 20. April. Neben der Ausgangssperre werden weitere Einschränkungen wirksam. Die neue Allgemeinverfügung findet man im Wortlaut auf der Internetseite der Kreisverwaltung (Bekanntmachungen). https://www.kreis-sim.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/ Bericht folgt.

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