

Die Täter fordern ihre Opfer zur Überweisung einer Geldsumme auf ein Konto auf und drohen bei Nichtzahlung mit Vollstreckungsmaßnahmen.
Das Justizministerium weist darauf hin, dass der Erstkontakt zu einem Schuldner oder einer Schuldnerin niemals telefonisch oder per SMS hergestellt oder auf diesem Weg zur Zahlung auf irgendwelche Konten aufgefordert wird. Dies erfolgt auf schriftlichem oder persönlichem Weg. Dort können sich die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit Dienstausweis ausweisen. Das Ministerium empfiehlt, den Anfragen nicht zu folgen, sondern die Vorfälle bei der zuständigen Polizei zu melden.
Geben Sie daher niemals vertrauliche Informationen an Unbekannte am Telefon weiter, auch wenn diese behaupten, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter offizieller Stellen zu sein. Im Zweifelsfall erteilt das zuständige Amtsgericht Auskunft über die Rechtmäßigkeit vermeintlicher Ansprüche.