Wahlhelfer gesucht: Aktiv bei der Bundestagswahl 2025 mitwirken
Die ehrenamtliche Unterstützung trägt wesentlich zum reibungslosen Ablauf der Wahl bei.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein. Das bedeutet, sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, sind mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Aufgabenbereiche im Überblick
- Beisitzerinnen und Beisitzer: Ausgabe der Stimmzettel, Überwachung der Wahlordnung im Wahllokal und Prüfung der Briefwahlunterlagen.
- Schriftführerinnen und Schriftführer: Führen des Wählerverzeichnisses und Erstellung der Niederschrift während der Stimmenauszählung.
- Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher: Leitung des Wahlvorstandes, Aufgabenkoordination und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wahlablaufs.
Erfrischungsgeld als Anerkennung
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Beisitzerinnen und Schriftführer erhalten 25 Euro, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher 35 Euro, da ihre Aufgaben mit mehr Verantwortung verbunden sind.
Kontakt für Interessierte
Anmeldungen sind möglich per E-Mail unter wahlhelfer@konz.de oder telefonisch unter 06501 – 83 138 und 06501 – 83 143. Ein persönlicher Beitrag zur Demokratie, der wertgeschätzt wird.