Vor Gericht: Übergriff in Hermeskeil und Vorwürfe gegen AfA-Bewohner
Prozessbeginn nach Vorfall vor Lidl
Am 28. November 2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier die Verhandlung gegen einen 33-jährigen Bewohner der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Hermeskeil. Laut Anklage soll der Mann im Juni 2024 eine Frau, die ebenfalls in der AfA untergebracht war, vor einem Lidl-Markt bedrängt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Frau an Hals und Bauch umklammert und versucht zu haben, sie zu küssen. Außerdem habe er sie offenbar in ein nahegelegenes Gebüsch ziehen wollen, was durch einen Zeugen und eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife verhindert worden sei.
Widerstand gegen Polizeibeamte
Nach der Festnahme eskalierte die Situation laut den Ermittlungen weiter: Der Angeklagte soll sich gegen die Maßnahmen der Polizei gewehrt und versucht haben, sich loszureißen. Dabei habe er auch in Richtung eines Polizeibeamten gespuckt und diesen beleidigt.
Unschuldsvermutung und Hintergründe
Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung, und die Vorwürfe basieren auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft, und die endgültige Klärung der Vorfälle liegt beim Gericht.
Der Fall wirft dennoch Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitslage rund um die AfA. In der Region wird der Vorfall diskutiert, viele warten gespannt auf die Ergebnisse des Verfahrens.
Wir berichten weiter über die Verhandlung und die Entwicklungen in diesem Fall.