![Familie Alsharif/Almalih aus Konz freuen sich über die Einbürgerungsurkunden. Die Familie stammt aus Syrien, die zwei jüngsten Kinder sind in Deutschland geboren.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/910/649910/649910_Einbuergerungsfeier.jpg?_=1739453975&w=236&a=1.5&f=inside)
![Familie Alsharif/Almalih aus Konz freuen sich über die Einbürgerungsurkunden. Die Familie stammt aus Syrien, die zwei jüngsten Kinder sind in Deutschland geboren.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/910/649910/649910_Einbuergerungsfeier.jpg?_=1739453975&w=236&a=1.5&f=inside)
Ein 22-jähriger Autofahrer steht im Fokus der Ermittlungen, nachdem er am Mittwoch, 12. Februar, auf der Landstraße 43 zwischen Trierweiler und Neuhaus mit eingeschaltetem Blaulicht ein gefährliches Überholmanöver durchgeführt haben soll. Die aufmerksame Zeugin merkte sich das Kennzeichen und meldete den Vorfall der Polizei.
Die Beamten stellten das Fahrzeug wenig später an der Wohnadresse des Halters in der VG Trier-Land sicher. Im Innenraum fanden sie ein Blaulicht im Seitenfach der Fahrertür, zudem zeigten sich auf dem Dach Spuren, die auf eine wiederholte Nutzung hindeuten könnten.
Der junge Mann bestritt, das Blaulicht beim gemeldeten Vorfall genutzt zu haben, räumte jedoch ein, es am Vortag eingesetzt zu haben – angeblich, um andere Verkehrsteilnehmer vor Wildtieren zu warnen.
Die Polizei warnt eindringlich vor dem Missbrauch solcher Sondersignale. Zwar ist der Besitz eines Blaulichts nicht strafbar, doch dessen Einsatz im Straßenverkehr kann weitreichende Folgen haben. In diesem Fall könnte die Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Amtsanmaßung ermitteln. Zudem wird die Führerscheinstelle über den Vorfall informiert, was unter Umständen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen könnte.
Die Behörden stellen klar: Wer ohne Berechtigung mit Blaulicht im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch seinen Führerschein.