Claudia Neumann

Mit Blaulicht auf Privatauto: Riskantes Überholmanöver auf Landstraße

Trierweiler. Polizei leitet Ermittlungen gegen 22-jährigen ein

Symbolfoto

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Bild: Archiv

Ein 22-jähriger Autofahrer steht im Fokus der Ermittlungen, nachdem er am Mittwoch, 12. Februar, auf der Landstraße 43 zwischen Trierweiler und Neuhaus mit eingeschaltetem Blaulicht ein gefährliches Überholmanöver durchgeführt haben soll. Die aufmerksame Zeugin merkte sich das Kennzeichen und meldete den Vorfall der Polizei.

Polizei entdeckt Blaulicht im Auto

Die Beamten stellten das Fahrzeug wenig später an der Wohnadresse des Halters in der VG Trier-Land sicher. Im Innenraum fanden sie ein Blaulicht im Seitenfach der Fahrertür, zudem zeigten sich auf dem Dach Spuren, die auf eine wiederholte Nutzung hindeuten könnten.

Fahrer gibt Nutzung zu – aber mit fragwürdiger Begründung

Der junge Mann bestritt, das Blaulicht beim gemeldeten Vorfall genutzt zu haben, räumte jedoch ein, es am Vortag eingesetzt zu haben – angeblich, um andere Verkehrsteilnehmer vor Wildtieren zu warnen.

Ermittlungen und mögliche Konsequenzen

Die Polizei warnt eindringlich vor dem Missbrauch solcher Sondersignale. Zwar ist der Besitz eines Blaulichts nicht strafbar, doch dessen Einsatz im Straßenverkehr kann weitreichende Folgen haben. In diesem Fall könnte die Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Amtsanmaßung ermitteln. Zudem wird die Führerscheinstelle über den Vorfall informiert, was unter Umständen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen könnte.

Blaulicht gehört in professionelle Hände

Die Behörden stellen klar: Wer ohne Berechtigung mit Blaulicht im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch seinen Führerschein.


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