Amtsgericht Trier: Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in sozialen Netzwerken Kontakt zu einem 12-jährigen Mädchen aufgenommen und sie wiederholt zur Übersendung von Nacktbildern und Videos gedrängt hatte.
Laut Anklage hatte sich der Mann auf der Plattform Instagram als 16-Jähriger ausgegeben, um das Vertrauen des Kindes zu gewinnen. Nachdem er Kontakt zu dem Mädchen hergestellt hatte, forderte er sie in mehreren Nachrichten auf, intime Bilder und Videos zu senden. Dabei setzte er das Kind unter Druck und drohte mit der Weitergabe bereits erhaltener Aufnahmen.
Urteil und Beweislast
Bei der Urteilsverkündung betonte die vorsitzende Richterin die Schwere des Falls. "Ihr Vorgehen entspricht genau dem, wovor Eltern ihre Kinder im Umgang mit sozialen Netzwerken warnen", stellte sie fest.
Im Prozess zeigte sich der Angeklagte wortkarg und behauptete, sich an viele Details nicht erinnern zu können. Das Gericht wertete dieses Verhalten als mangelnde Einsicht. Neben den erpressten Inhalten wurden auf dem Mobiltelefon des Mannes zusätzlich 14 Bilder und zehn Videos mit kinderpornografischem Material sichergestellt. Er gab an, diese unbeabsichtigt aus einer Online-Gruppe erhalten zu haben, habe sie jedoch nicht gelöscht.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe, verwies jedoch auf die bislang fehlende Vorstrafe des Angeklagten. Das Gericht entschied sich letztlich für eine Bewährungsstrafe in Kombination mit Auflagen. Unter anderem muss der 24-Jährige eine Therapie absolvieren und sich engmaschigen Kontrollmaßnahmen unterziehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft oder der Angeklagte Rechtsmittel einlegen, bleibt abzuwarten.