

Besichtigt wurden Sportstätten in Urbar und Ochtendung, wo jeweils eine Sanierung des Kunstrasenplatzes ansteht, sowie ein Vorhaben der Gemeinde Dieblich, die einen Antrag für den Neubau eines Sport- und Freizeitgeländes eingereicht hat. Hat der Sportausschuss im September seine Prioritäten gesetzt, werden diese an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weitergeleitet, die wiederum in Abstimmung mit dem Ministerium die förderwürdigen Maßnahmen im gesamten Land gegeneinander abwägt und priorisiert. "Dort wird beispielsweise auch entschieden, ob im Landkreis Mayen-Koblenz nur die auf Platz 1 priorisierte Maßnahme im Folgejahr gefördert wird oder ob darüber hinaus auch die Maßnahme auf Platz 2 zum Zuge kommt", so Josefine Wyrth, die Sportreferentin des Landkreises. Das Land gewährt sowohl Festbetragsförderungen - so etwa einen Festbetrag von 80.000 Euro für die Sanierung von Kunst-rasenplätzen - als auch Zuschüsse auf Basis von Kostenrichtwerten. Der Kreis bezuschusst diese Maßnahmen nach seinen Sportförderrichtlinien. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz www.kvmyk.de