Stefan Pauly

Jagdwilderei - Zeugen gesucht

Wer ein bei einem Wildunfall getötetes Tier einfach mitnimmt, muss sich wegen Jagdwilderei verantworten.

Verendetes Wild ist kein "Freiwild".

Verendetes Wild ist kein "Freiwild".

Bild: Archiv

Am Dienstag, 26. April, gegen 5.30 Uhr, ist auf der L 112 zwischen Münstermaifeld und Küttig durch Beamte der Polizeiinspektion Mayen ein Wildunfall aufgenommen worden, bei dem ein Reh an der Unfallstelle verendet war. Das Tier wurde neben der Fahrbahn abgelegt und die Position für den Jagdpächter markiert. Als dieser das Reh gegen 8.30 Uhr abholen wollte, stellte er fest, dass das Rehwild nicht mehr da war. Das Aneignen von Wild  - auch wenn es bereits tot ist - verwirklicht, so die Polizei, ohne entsprechende Berechtigungen und Erlaubnisse den Tatbestand der Jagdwilderei.

Hinweise unter: 0 26 51 / 80 10.


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