Stefan Pauly

Erste Anlaufstelle für Flüchtlinge

Containerdorf Mendig wird vorübergehende Gemeinschaftsunterkunft
Das Containerdorf auf dem Flugplatz in Mendig wird vorübergehende Erst- und Zentralaufnahmeeinrichtung des Kreises.

Das Containerdorf auf dem Flugplatz in Mendig wird vorübergehende Erst- und Zentralaufnahmeeinrichtung des Kreises.

Bild: VG Mendig

Mendig. Nach der Hilfe für die Betroffenen von der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal wird das Mendiger Containerdorf jetzt für die Erstaufnahme der im Landkreis ankommenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Von dort aus sollen die geflüchteten Menschen dann jeweils schnellstmöglich in andere Wohneinheiten in den Städten und Verbandsgemeinden im Kreis vermittelt werden. Das hat der Kreistag im Rahmen einer Sondersitzung beschlossen.
Am Wochenende waren kreisweit knapp 1.300 registrierte Menschen aus der Ukraine durch private Aufnahmen oder durch Zuweisungen des Landes gemeldet. Davon entfallen 100 Registrierungen auf die VG Mendig. Da sich die Ukrainerinnen und Ukrainer bis zu 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten können und nicht zur Anmeldung verpflichtet sind, sei die genaue Zahl der Aufnahmen auch nicht bekannt. Bis zu 300 Menschen können gleichzeitig im Containerdorf Mendig vorübergehend unterkommen. Von den ursprünglich prognostizierten Zuweisungen ist das Soll bereits erfüllt.
»Die gute Aufnahme der Kriegsflüchtlinge ist uns ein gemeinsames Anliegen aber auch insbesondere ein großer Kraftakt für alle Kommunen des Landkreises. Wie bereits im vergangenen Sommer, strecken wir gerne erneut unsere helfende Hand aus«, erklärt der Bürgermeister der VG Mendig, Jörg Lempertz, die Hintergründe der jüngsten Entscheidung. Gleichzeitig dankt er den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die bislang privaten Wohnraum für die Unterbringung zur Verfügung gestellt haben. Lempertz betont ausdrücklich, dass privater Wohnraum auch weiterhin dringend benötigt werde, denn die Erst- und Zentralaufnahmeeinrichtung des Kreises dürfe nur die letzte Ausweichmöglichkeit der Unterbringung sein. »Die Zuweisung in regulären Wohnraum muss aus humanitären Gründen weiterhin das vorrangige Ziel sein«, bekräftigt Bürgermeister Lempertz.
Fragen zur Unterbringung und landesweiten Verteilung von Flüchtlingen: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bereich Asylwesen, 02 61 /10 81 45 oder asylwesen@kvmyk.de
www.mendig.de


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