

Arbeitsagenturen und Jobcenter sehen sich einer Flut von zusätzlichen Aufgaben gegenüber. Denn ein großer Teil dessen, was von der Bundesregierung an Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe und deren Beschäftigte beschlossen wurde und wird, muss vor Ort von diesen Einrichtungen umgesetzt werden.
„An erster Stelle steht für uns die Sicherstellung der Leistungen: Jeder Bürger und jede Bürgerin, die auf Arbeitslosengeld angewiesen ist, muss dieses Geld rechtzeitig ausgezahlt bekommen. Egal, ob jemand bereits länger arbeitslos ist oder gerade erst einen Antrag gestellt hat“, erklärt Frank Schmidt, Leiter der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen. Ein weiteres wichtiges Thema sei das Kurzarbeitergeld (KuG). „Hier überwiegt derzeit noch der Beratungsbedarf, aber auch der ist enorm gestiegen. Je länger die derzeitige Situation anhält, umso mehr Betriebe werden tatsächlich KuG) beantragen.“
Um die üblichen Servicerufnummern zu entlasten, haben die Arbeitsagentur Koblenz-Mayen und die in ihrer Mitträgerschaft befindlichen Jobcenter Sonderrufnummern und E-Mailadressen eingerichtet:
Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen mit Dienststelle in Mayen:
Sondertelefon: 02 61 / 40 54 05
E-Mail: koblenz-mayen.postfach@arbeitsagentur.de
Vieles lässt sich auch ohne direkten Kontakt online erledigen:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Betriebe, die Kurzarbeit anzeigen wollen, können ihre Unterlagen an folgende Postanschrift schicken: Agentur für Arbeit, 54187 Trier .