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Verkaufsoffener Sonntag: Umsatz ist "überlebenswichtig"
Denn die Dienstleistungsgewerkschaft hat Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht hat. Das Gericht hat daraufhin entschieden: Der verkaufsoffene Sonntag darf nicht stattfinden. »Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist äußerst bedauerlich, da der Rat durch diesen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag zum Country-Music-Festival den Standort Innenstadt stärken sowie Schülern und Eltern nach den Sommerferien eine zusätzliche Einkaufsmöglichkeit geben wollte«, so Bürgermeister Dr. Uwe Friedl. Doch diese Gründe reichten den Entscheidungsträgern offenbar nicht aus.
Bürgermeister fordert Nachbesserung
Die neuen Regelungen im Ladenöffnungsgesetz NRW begrüße die Stadt Euskirchen ausdrücklich. Die erweiterte Möglichkeit, zusätzliche verkaufsoffene Sonntage seitens der Kommune zu genehmigen, könne ein Faktor zur Stärkung des Einzelhandelsstandorts sein. Leider gebe es bislang keine eindeutige Rechtsprechung. Das Gesetz ziele darauf ab, den erforderlichen Anlassbezug für einen verkaufsoffenen Sonntag durch weitere Sachgründe zu erweitern. Da die bisherigen Klagen durch ver.di sich in erster Linie auf den Anlassbezug richten und die beklagten verkaufsoffenen Sonntage daraufhin untersagt wurden, entspricht dies aus Sicht des Bürgermeisters nicht dem eigentlichen Sinn, den das neue Gesetz verfolgt. Vor diesem Hintergrund richtet der Bürgermeister die Bitte an die Landesregierung, das Gesetz nachzubessern. Ver.di hat bereits angekündigt, gegen weitere Sonntagsöffnungen, z.B. zum Knollenfest und zum Simon-Juda-Markt, vorgehen zu wollen. »Dies ist absolut nicht nachvollziehbar, da es sich um Traditionsveranstaltungen handelt. Umso weniger ist dieses Verhalten von ver.di zu verstehen«. Im Zusammenhang mit den weiteren geplanten Sonntagsöffnungen wird der Rat am 4. September zu einer Sondersitzung zusammenkommen.Meistgelesen
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