»Im Zweifelsfall lieber auflegen«
Ob bei Bestellungen, Gewinnspielen oder anderen Vertragsabschlüssen: Die eigene Telefonnummer am besten nur dann angeben, wenn dies unbedingt nötig ist. Handelt es sich um eine Pflichtangabe, sollte der Speicherung und Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken in jedem Fall widersprochen werden. »Solche Klauseln verstecken sich meist unter
‚Datenschutz‘ oder ‚Datenverarbeitung‘ im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gerne überlesen. Eine Zustimmung kann auch im Nachhinein widerrufen werden«, erklärt Monika Schiffer.
Zudem rät sie dazu beim Telefonieren aufmerksam zu bleiben. Meldet sich ein vermeintlicher Anbieter telefonisch mit einem Anliegen, sollten Verbraucher gezielt nach Daten fragen, die nur der echte Anbieter kennen kann. Im Zweifel sollte das Telefonat lieber vorzeitig beendet und die bekannte Kundenhotline zurückgerufen werden. »Obacht gilt auch bei Fragen wie ‚Hören Sie mich?‘. Antworten Angerufene darauf mit einem ‚Ja‘, können Betrüger das aufgezeichnete Gespräch unter Umständen so zusammenschneiden, dass es wie eine Vertragszustimmung klingt. Stattdessen empfiehlt sich ein ganzer Satz wie ‚Ich höre Sie‘ als Antwort«, betont Monika Schiffer.
Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung rechtswidrig – telefonisch geschlossene Verträge können hingegen rechtlich wirksam sein. Ausgenommen hiervon sind Verträge im Bereich Gewinnspielteilnahme, Strom- und Gaslieferung sowie Telekommunikation. »Diese bedürfen einer nachträglichen Genehmigung. Ohne Genehmigung dürfen Kunden demnach nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung schon erbracht wurde. Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen hat und dies nachträglich bereut, kann diesen binnen 14 Tagen widerrufen«, weiß Monika Schiffer. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Widerrufsfrist beginnt bei Kaufverträgen nach Erhalt der Ware und bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Unternehmen auch über das Widerrufsrecht informiert hat.
Kriminalprävention will vorbeugen
Damit es gar nicht erst so weit kommt, bietet die Kriminalprävention verschiedene Veranstaltungen an. »Unter anderem ermutigen wir darin die Teilnehmenden bei Werbeanrufen auch mal ‚nein‘ zu sagen und gegebenenfalls auch trotz aller Höflichkeit das Gespräch durch auflegen zu beenden«, erklärt Eva Winkel. »Und natürlich sollte man auch bei vermeintlichen Schnäppchen, wie beispielsweise dem neuesten I-Phone für 20 Euro oder geschenkten Reisen immer skeptisch sein. Diese Anbieter haben nichts zu Verschenken«, sagt Winkel.
Infoveranstaltung zum Thema
Am Montag, 25. September, 16 Uhr findet in der Verbraucherzentrale Euskirchen zum Thema „Bei Anruf Vertrag?“ eine Infoveranstaltung von Kreispolizei und Verbraucherzentrale statt. Anmeldung erforderlich unter Telefon: 02251 506 45 01.