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Geschäfte öffnen zum Knollenfest

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat über die eingereichte Beschwerde der Kreisstadt Euskirchen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen vom 19.09.2018 entschieden: Die Beschwerde hatte Erfolg, sodass der verkaufsoffene Sonntag am 30. September 2018 wie geplant stattfinden kann.
Die Geschäfte dürfen zum Knollenfest-Sonntag öffnen. Foto: Düster

Die Geschäfte dürfen zum Knollenfest-Sonntag öffnen. Foto: Düster

Die Kreisstadt Euskirchen begrüßt, dass das OVG Münster der Rechtsauffassung der Verwaltung gefolgt ist. „Für die Kreisstadt Euskirchen hat die Stärkung der Innenstadt und des dortigen Einzelhandels einen hohen Stellenwert. Auch die Bürger und Besucher der Stadt sind seit vielen Jahren daran gewöhnt, dass zum Knollenfest und zu weiteren Traditionsveranstaltungen jeweils am Sonntagnachmittag auch die Geschäfte geöffnet haben. Deshalb freut es mich sehr, dass es gelungen ist, auch zum diesjährigen Knollenfest diese Sonntagsöffnung zu ermöglichen, auch wenn die Entscheidung für die Händler leider sehr kurzfristig kam.“ so Bürgermeister Dr. Uwe Friedl.

Verkaufsoffene Sonntage: Stadt sucht künftig Dialog mit ver.di

Für künftige verkaufsoffene Sonntage steht die Kreisstadt Euskirchen für einen konstruktiven Dialog mit ver.di sowie allen weiteren Interessenvertretungen selbstverständlich zur Verfügung. In einer juristischen Auseinandersetzung, die auch intensiv durch die Medien begleitet wurde, war die seitens der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verwendete Wortwahl wie „schlampige Verwaltungsarbeit“, „letztes Gefecht“ und „heiliger Krieg“ aus Sicht der Verwaltung allerdings deutlich überzogen und verfehlt.


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