Für viele Junggesellen ist es die Nacht des Jahres. Sie wachen am Dorfmaien, bedenken ihre Liebste mit einem bunt geschmückten Maibaum oder einem Herz und neigen manchmal auch zum Übermut.
"Natürlich hat die Mainacht, mit all ihren Facetten, auch einen hohen Stellenwert im Kreis Euskirchen", schreibt dazu die Polizei des Kreises Euskirchen. Für die Ausübung von Traditionen könnten allerdings keine Ausnahmeregelungen verkehrsrechtlicher Art geltend gemacht werden. Will heißen: Die rechtlichen Bestimmungen werden auch in der Mainacht nicht außer Kraft gesetzt. Um die Mainacht "unbeschadet" zu überstehen, gibt es daher einige Verhaltenstipps der Polizei:
- Anhänger sind grundsätzlich nicht zum Personentransport im Straßenverkehr ausgerichtet. Tritt ein Schadensfall ein, ist ein Versicherungsschutz fraglich.
- Bei widerrechtlichem Personentransport kann ein Anhänger zulassungspflichtig werden. Verstöße werden als Straftaten geahndet.
- Beim Einsatz von landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist eine Zweckbindung für die Nutzung der Führerscheine L oder T zwingend erforderlich. Beim Transport von Maibäumen könnten sich so auch führerscheinrechtliche Probleme einstellen. Sollte eine Zweckbindung verneint werden, ist die Fahrerlaubnis B/BE erforderlich.
- Die grundsätzlichen Regelungen zur Ladungssicherung finden natürlich auch in der Mainacht Anwendung.