Steuerfahndung hat neue Beweise
Von Mario Zender Cochem/Trier. Als im Jahr 2012 die ersten Korkhändler Besuch von der Steuerfahndung bekommen haben, ahnten selbst die optimistischsten Finanzbeamten nicht, welches Großverfahren sie damit lostreten werden. Denn durch die Erkenntnisse, die die Ermittler bei den Durchsuchungen gewonnen haben, konnten gegen zahlreiche Winzer entlang der gesamten Mosel Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Sie haben per Barankauf Korken erworben und deren Flaschenverkauf später nicht bei der Steuer angegeben. Behördenintern werden die zahlreichen Fälle unter der Bezeichnung »Korkfälle« geführt. Und die Zahl der betroffenen Betriebe, die das Landesamt für Steuern auf Anfrage des WochenSpiegel bestätigte, wachsen weiter an. 17 Millionen Euro an Mehr- steuern »eingetrieben«So sind bislang allein im Bereich der Steuerfahndung- und Strafsachenstelle Trier seit 2012 375 Verfahren abgeschlossen worden. Wiebke Girolstein, Pressesprecherin des Landesamtes für Steuern in Koblenz: »Die dadurch erzielten Mehrsteuern (inklusive Zinsen) belaufen sich auf rund 16,83 Millionen Euro« Durch die Steuerhinterziehung der Moselwinzer wurden gegen eine Vielzahl von ihnen auch noch Strafverfahren eingeleitet. Bislang wurden 268 Strafverfahren abgeschlossen und Strafzahlungen in Höhe von 1,725 Millionen Euro verhängt. In mehreren Fällen wurden via Strafbefehl auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren gegen mehrere Moselwinzer verhängt, die aber allesamt zur Bewährung ausgesetzt wurden.«Insgesamt 14 Moselwinzer haben sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen selbst angezeigt. Und die Zahl der Verfahren könnte noch erheblich weiterwachsen. Denn die Steuerfahndung in Trier hat, so WochenSpiegel-Informationen, neues Material erhalten. In diesem Zusammenhang hat das Finanzamt offenbar auch Amtshilfe von ausländischen Steuerbehörden bekommen. Dies bestätigt auch die Sprecherin des Landesamtes für Steuer, Wiebke Girolstein, auf Anfrage unsere Zeitung: »Amtshilfeersuchen, auch über Ländergrenzen hinweg, sind in der Steuerverwaltung nicht unüblich. Im Fall der sogenannten Korkenfälle wurde ein solches gestellt«, so Girolstein.So sollen den Trierer Ermittlern, so WochenSpiegel-Informationen, auch Unterlagen eines Kork- und Flaschenhändlers aus Luxemburg vorliegen. Bei diesem soll eine größere Anzahl an Moselwinzern aus Deutschland Korken und Flaschenverschlüsse gekauft und diese bar bezahlt haben. In vielen kleineren Fällen geht das Finanzamt nicht mehr mit der Steuerfahndung vor, sondern Finanzbeamten sprechen die entsprechenden Moselwinzer im Rahmen einer Betriebsprüfung auf die Ungereimtheiten an. Lenkt der Winzer ein und offenbart die Schwarzgeschäfte, werden entsprechende Nachversteuerungen vorgenommen. Stellt er sich stur, bekommt er kurze Zeit später Besuch von den Fahndern und einen Durchsuchungsbeschluss »präsentiert«. Bericht folg!

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