Mario Zender

Stadt durchkreuzt Pläne eines russischen Investors

Das ehemalige Gymnasium in Cochem hoch über den Häusern der Stadt und am Fuße der Reichsburg.

Das ehemalige Gymnasium in Cochem hoch über den Häusern der Stadt und am Fuße der Reichsburg.

Bild: Zender

Cochem. Um eine außergewöhnliche Immobilie in Cochem gibt es derzeit Streit: Das ehemalige Gymnasium wurde verkauft. Die Stadt will aber nun einen Anteil am Grundstück und besteht auf ein Vorkaufsrecht.

Von Mario Zender
Ein Streit um ein prominentes Grundstück in Cochem sorgt derzeit für Diskussionen: Die Stadt Cochem hat angekündigt, ihr Vorkaufsrecht für das Grundstück in der Schlossstraße 11 geltend zu machen. Das ehemalige Gymnasium, ein fünfgeschossiges Gebäude direkt unterhalb der historischen Reichsburg, wurde kürzlich im Rahmen einer Nachlassversteigerung verkauft. Obwohl der Kaufvertrag bereits abgeschlossen ist, könnte die Stadt den Verkauf anfechten – sehr zum Unmut des neuen Käufers.
Nach dem Tod des Kunsthändlers Kurt Erbar wurde das markante Gebäude im Bieterverfahren verkauft. Nach Recherchen des WochenSpiegels ging der Zuschlag an eine Immobiliengesellschaft aus Duisburg, hinter der ein russischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Palma de Mallorca stehen soll. Das Gebäude wurde offenbar für rund 1,4 Millionen Euro verkauft – ein Betrag, der bei den zahlreichen Mitbietenden und auch bei der Stadt für Überraschung sorgte.
Der Käufer plant, das Gebäude in Luxuswohnungen umzuwandeln und benötigt dafür sämtliche Stellflächen am Haus. Doch genau diese Flächen stehen im Konflikt mit den Plänen der Stadt Cochem. Die Stadt möchte dort einen Wendehammer bauen, um die enge Schlossstraße besser und sicherer befahrbar zu machen. Der Hauptausschuss der Stadt hat in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen, das Vorkaufsrecht für eine 111 Quadratmeter große Teilfläche des Grundstücks auszuüben.
„Diese Fläche ist für die Stadt wichtig und seit 1989 im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Sie spielt eine zentrale Rolle für den Verkehr in der engen Schlossstraße“, erklärte Stadtbürgermeister Walter Schmitz auf Anfrage.
Die Schlossstraße führt steil hinauf zur Reichsburg und ist extrem eng. Nach Angaben der Stadt ist der geplante Wendeplatz unverzichtbar, damit Fahrzeuge dort wenden können, ohne in der steilen Straße rückwärts rangieren zu müssen. „Der Platz ist besonders wichtig für die Sicherheit von Fahrzeugen und Fußgängern“, betonte Walter Schmitz.
Obwohl derzeit eine Dienstbarkeit die Nutzung des Platzes regelt, hält die Stadt diese Vereinbarung für nicht ausreichend, um eine dauerhafte Nutzung als Wendeplatz sicherzustellen. Ein privater Eigentümer könnte diese Nutzung in Zukunft einschränken. Die Stadt argumentiert, dass der Erwerb der Fläche eine seltene Gelegenheit darstelle, um die Verkehrssituation langfristig zu sichern. Frühere Versuche, die Fläche zu erwerben, waren gescheitert.
Der Käufer zeigte sich wenig erfreut über die Entscheidung der Stadt. Berichten zufolge hat er bereits angekündigt, vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen, sollte die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben. Seiner Ansicht nach würde der Wert des Grundstücks durch die Teilabgabe erheblich sinken. Außerdem könne der Verlust der Fläche die geplante Nachnutzung des Gebäudes behindern, insbesondere, da Stellplätze und Zugänge eingeschränkt würden. Eine schriftliche Anfrage des WochenSpiegels an den Käufer der Immobilie blieb unbeantwortet.
Die Stadt Cochem hält jedoch daran fest, dass das öffentliche Interesse – insbesondere die Sicherung des Wendeplatzes – schwerer wiegt als die wirtschaftlichen Interessen des Käufers. Der Konflikt könnte weitreichende Folgen haben. Sollte die Stadt das Vorkaufsrecht tatsächlich ausüben, könnten rechtliche Auseinandersetzungen folgen.
Der Kaufpreis für die 111 Quadratmeter große Fläche wurde von der Stadt auf 50.000 Euro festgelegt, entsprechend dem Verkehrswert der Teilfläche. Falls der Käufer den gesamten Kaufvertrag in Frage stellt, könnte sich die endgültige Klärung dieses Streits erheblich verzögern. Auch ein Gerichtsverfahren ist nicht auszuschließen. Die Stadt hat nun bis zum 28. November Zeit, das behördliche Vorkaufsrecht gegenüber dem Notar und den Käufern geltend zu machen. Der WochenSpiegel wird weiter berichten.

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