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Mario Zender

»Nicht alles gefallen lassen«

Seit Jahren steht das Haus von Marlene Lipmann an der Klosterkirche von Beilstein leer. Das Denkmalamt stellte sich bei der Sanierung quer, wollte eine Aufzugsanlage verhindern. Diese setzten die Eigentümer  Marlene (68) und Joachim Lipmann (73) nun gerichtlich durch.

Seit Jahren steht das Haus von Marlene Lipmann an der Klosterkirche von Beilstein leer. Das Denkmalamt stellte sich bei der Sanierung quer, wollte eine Aufzugsanlage verhindern. Diese setzten die Eigentümer  Marlene (68) und Joachim Lipmann (73) nun gerichtlich durch.

Bild: Zender

Beilstein. Die Beilsteiner Familie Lipmann möchte ein seit Jahrzehnten leerstehendes Haus sanieren. Das wurde ihr bisher von der Kreisverwaltung untersagt. Die Beharrlichkeit der Eigentümer zahlt sich nun aus. Sie klagte durch alle Instanzen und bekam letztlich Recht.
Wenn Marlene Lipmann (68) auf ihr Haus neben der Burg Metternich schaut, kann sie nur den Kopf schütteln. Die Beilsteiner Unternehmerin und ihr Ehemann Jochen (73) wollten in den alten Mauern am Kloster attraktive Wohnungen errichten. Diese werden in Beilstein dringend gesucht. Damit das Gebäude, das direkt neben dem Klosterkaffee liegt, auch erschlossen werden kann, muss ein Aufzug an das Gebäude errichtet werden.
Ursprünglich war das Gebäude über die nebenliegende Klosteranlage, die im Eigentum der katholischen Kirche steht, direkt zugänglich, Dieser Zugang ist nicht mehr möglich, weshalb ein Aufzug unausweichlich ist, damit die Räumlichkeiten von der Bachstraße aus zugänglich gemacht werden können.
Die Familie Lipmann, die in Beilstein bereits eine ganze Reihe von Objekten ansprechend saniert hat, wollte 2018 in das Projekt einen hohen sechsstelligen Betrag investieren. Herausgekommen sind bislang, so Marlene Lipmann, »nur Kosten und ganz viel Ärger«. Der Zorn der Unternehmerfamilie aus Beilstein richtet sich insbesondere gegen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Diese wollte mit aller Gewalt die Aufzugsanlage verbieten. Nachdem die Familie Lipmann die Errichtung eines 14 Meter hohen Aufzugsturms zwecks Erschließung des besagten Gebäudes beantragt hatte, lehnte der Landkreis Cochem-Zell diesen ab. Begründung: »Denkmalschutzrechtliche Gesichtspunkte.«
Gegen diese Entscheidung legte Eigentümerin Marlene Lipmann Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss ein. Und sie hatte Erfolg: Der Kreisrechtsausschuss erteilte die beantragte denkmalschutzrechtliche Genehmigung mit der Begründung, das Karmeliterkloster und die katholische Pfarrkirche Sankt Josef würden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Doch bauen durfte Marlene Lipmann danach immer noch nicht. Denn nun kam die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier auf den Plan. Diese klagte gegen die Genehmigung. Sie trug im Wesentlichen vor, durch diesen Aufzug würden die Ansicht des Karmeliterklosters und das Ortsbild von Beilstein wesentlich verändert. Deshalb befasste sich im vergangenen Jahr das Verwaltungsgericht Koblenz mit dem Fall. Und die Klage hatte Erfolg. Der Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses sei aufzuheben, so die Richter, weil die geplante Aufzugsanlage gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften verstoße.
Das wiederum ließ sich Marlene Lipmann und ihr Mann Jochen nicht gefallen. Sie gingen gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht vor. Vergangene Woche dann das Urteil: Der Aufzug darf gebaut werden. Die Richter machten deutlich, dass die bestehende Fassade der Klosterburg so gelegen sei, dass sie durch die Positionierung des Vorhabens und die durchsichtige Verglasung ohne weiteres erkennbar bleibe. Wörtlich heißt es in dem Urteil (liegt dem WochenSpiegel vor): »Die hinzutretende Aufzugsanlage beeinträchtigt das Erscheinungsbild vom vorgenannten Standort aus betrachtet daher nur unwesentlich und nicht stärker als das nahegelegene, unmittelbar nördlich an die Bachstraße angrenzende und aus Metall bestehende Doppelgaragentor.«
Für die Familie Lipmann ist nun der Weg frei zur Sanierung des Hauses. Denn gegen das Urteil ließ das Oberverwaltungsgericht keine Revision zu. Marlene Lipmann ist froh, dass sie sich gegen die Entscheidung der Kreisverwaltung und der ADD gewehrt hat und nach Jahren Recht bekommen hat. Ihr Ehemann Jochen schmunzelt: »Man darf sich eben nicht alles gefallen lassen.«

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