Mario Zender
Hauseigentümer macht seinem Ärger über Kreisverwaltung öffentlich Luft
Mit zahlreichen Schildern dokumentiert der Immobilieneigentümer seinen Frust auf die Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Video: Zender
Beilstein. In Beilstein macht sich gerade ein Hauseigentümer mächtig Luft, der offenbar mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell im Clinch liegt.
Von Mario Zender
Der Mann hatte ein historisches Gebäude aus dem 16. Jahrhundert saniert und die Denkmalpflegeabteilung der Kreisverwaltung auf den Plan gerufen. Da der Eigentümer offenbar Teile der Sanierung ohne Absprache mit der Behörde durchgeführt hat, bekam er vor einigen Tagen Post vom Kreis. Dort wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Eigentümer eingeleitet.
Angesprochen auf den Fall äußert sich die Kreisverwaltung Cochem-Zell wie folgt: „Vor dem Hintergrund, dass es sich hier um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir nur sehr allgemein zu dem Sachverhalt Stellung nehmen können. Gegenstand des Verfahrens ist ein denkmalsgeschütztes Gebäude, an welchem unterschiedliche Veränderungen vorgenommen wurden. Entsprechend den denkmalschutzrechtlichen Normen bedarf jedwede Veränderung vor ihrer Durchführung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Ein Verstoß gegen diese Regelung bildet einen bußgeldbewehrten Tatbestand. Insoweit ist die Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen der Einhaltung der Gesetze verpflichtet, bei einem solchen Verstoß ein Bußgeldverfahren einzuleiten.“ Bericht folgt!
Von Mario Zender
Der Mann hatte ein historisches Gebäude aus dem 16. Jahrhundert saniert und die Denkmalpflegeabteilung der Kreisverwaltung auf den Plan gerufen. Da der Eigentümer offenbar Teile der Sanierung ohne Absprache mit der Behörde durchgeführt hat, bekam er vor einigen Tagen Post vom Kreis. Dort wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Eigentümer eingeleitet.
Angesprochen auf den Fall äußert sich die Kreisverwaltung Cochem-Zell wie folgt: „Vor dem Hintergrund, dass es sich hier um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir nur sehr allgemein zu dem Sachverhalt Stellung nehmen können. Gegenstand des Verfahrens ist ein denkmalsgeschütztes Gebäude, an welchem unterschiedliche Veränderungen vorgenommen wurden. Entsprechend den denkmalschutzrechtlichen Normen bedarf jedwede Veränderung vor ihrer Durchführung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Ein Verstoß gegen diese Regelung bildet einen bußgeldbewehrten Tatbestand. Insoweit ist die Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen der Einhaltung der Gesetze verpflichtet, bei einem solchen Verstoß ein Bußgeldverfahren einzuleiten.“ Bericht folgt!
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