Verwaltungsgericht: AfD-Kreisverband darf großen Saal des Bürgerhauses Brauneberg nutzen
Die Ortsgemeinde hatte argumentiert, dass die Nutzung des Saales für den angefragten Termin nicht möglich sei. Sie verwies darauf, dass der Gemeinderat am 4. September 2024 beschlossen habe, künftig keiner politischen Partei den Saal zu überlassen. Zudem werde der Saal am 20. September für eine Gemeinderatssitzung benötigt.
Gegen das Gebot der Gleichbehandlung
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es stellte fest, dass eine Gemeinde zwar grundsätzlich berechtigt sei, die Nutzung ihrer Einrichtungen zu ändern. Allerdings sei dies problematisch, wenn die Änderung erst nach einer bereits gestellten Anfrage erfolgt. In einem solchen Fall bestehe der Verdacht, dass die Änderung nur dazu diene, den Antrag abzulehnen und damit gegen das Gebot der Gleichbehandlung politischer Parteien zu verstoßen. Die Gemeinde habe diesen Verdacht nicht ausreichend entkräften können und keine überzeugenden Gründe für die Änderung der Vergabepraxis genannt.
Auch die geplante Gemeinderatssitzung am 20. September stehe dem Anspruch der AfD nicht im Weg. Das Gericht äußerte Zweifel daran, dass diese Sitzung aus sachlichen Gründen an genau diesem Datum angesetzt wurde. Es sei naheliegend, dass die Sitzung bewusst anberaumt wurde, um den Antrag der AfD abzulehnen. Dies werde auch dadurch unterstützt, dass die Einladung zur Sitzung erfolgte, nachdem der AfD-Kreisverband den Eilantrag gestellt hatte. Zudem sei nicht klar dargelegt worden, warum die Sitzung an diesem Tag und in diesem Raum stattfinden müsse.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.