Immer mehr Jugendliche landen im Krankenhaus
Bernkastel-Wittlich. Oft konsumieren sogar Kinder Alkohol in der Karnevalszeit. Während der Straßenumzüge an Alkohol zu gelangen ist leicht; viele mischen sich Berauschendes auch selbst oder umgehen auf andere Weise die Jugendschutzbestimmungen. Stephan Rother, Jugendschutzbeauftragter des Kreises Bernkastel-Wittlich warnt: »Verharmlosung ist hier nicht angebracht. Alkohol wirkt bei Kindern und Jugendlichen viel stärker als bei Erwachsenen.«
Aus den Jugendschutzkontrollen und Rückmeldungen der Notdienste zur Fastnacht sei in den letzten Jahren leider deutlich geworden, dass immer mehr Minderjährige wegen übermäßigem Alkoholkonsum aufgefallen oder sogar mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden seien. Zusammen mit dem Arbeitskreis »Jugendschutz/Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Wittlich« regt Stephan Rother deshalb auch in diesem Jahr die Karnevalsvereine und Veranstalter an, sich für eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzes stark zu machen.
Alkoholmissbrauch zunehmendes Problem
Einige Karnevalsvereine beteiligen sich wieder an der Aktion und wollen dafür sorgen, dass bei Karnevalsumzügen an die Zuschauer kein Alkohol abgegeben wird. Eine Initiative, die das Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich sehr begrüßt. »Unsere Teams in der Notaufnahme bestätigen, dass der Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen ein zunehmendes Problem ist,« sagt Krankenhaussprecherin Sabine Zimmer. So verzeichnet das Controlling im Jahr 2015 alleine 33 alkoholindizierte Aufnahmen Jugendlicher, darunter vier erst 13-Jährige. Von Januar bis November 2016 sind bereits 39 Jugendliche eingeliefert worden.
Folgende gesetzliche Regelungen des Jugendschutzes gelten übrigens nicht nur im Karneval: »An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke weder abgegeben werden , noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. An Personen unter 18 Jahren dürfen branntweinhaltige Getränke weder abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (z.B. Kappensitzungen, Maskenbälle) ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. . .«
Informationen: Stephan Rother, Tel.: 0 65 71 / 14 - 2220, Mail: Stephan.Rother@Bernkastel-Wittlich.de
Extra
Anzahl der alkoholindizierten Aufnahmen im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich im Jahr 2015: 13-Jährige: 4; 14-Jährige: 2; 15-Jährige: 5; 16-Jährige: 10; 17-Jährige: 12. Im Jahr 2016 (Januar bis November): 13-Jährige: 4; 14-Jährige: 6; 15-Jährige: 10; 16-Jährige: 7, 17-Jährige: 12.
Die kritischsten Zeiten sind neben Karneval das Wittlicher Oktoberfest, die Säubrennerkirmes und das Bernkasteler Weinfest.