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Ein Leben im Dienst der Mitmenschen: "Juppi" Hauth mit Bundesverdienstorden ausgezeichnet

Hupperath. Für herausragendes soziales Engagement überreichte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, am Dienstagabend Bürgerinnen und Bürgern den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Darunter auch an Hermann-Josef ("Juppi") Haut aus Hupperath.

Die Freude über die hohe Auszeichnung ist dem 70-Jährigen anzumerken: "Es ist ein Glücksgefühl und eine ganz besondere Ehre". Die beiden Tage in Berlin seien eine Traum gewesen, erzählt der vielfach ehrenamtlich Engagierte im Gespräch mit dem Wochenspiegel. "Ich habe in den zurückliegenden Jahrzehnten ja schon viel gemacht, aber mit so einer Würdigung habe ich nicht gerechnet."

Ein Vorbild für pragmatisches Engagement

Es brauche Menschen, die den Alltag vor Ort kennen, Probleme benennen und pragmatisch anpacken, hatte Minister Hubertus Heil in seiner Ansprache zur feierlichen Ordensverleihung gesagt. Eigenschaften, die "Juppi" Hauth jahrzehntelang lebte, für andere Menschen einstand, sich über Gebühr engagierte und andere überzeugte – als Fürsprecher, Mahner und Kümmerer, nicht zuletzt als Mensch. "Durch sein außergewöhnliches Engagement, seine Überzeugung, für andere Menschen einzustehen und durch sein lösungsorientiertes Handeln konnte Juppi Hauth schon viele Menschen in verschiedenen Lebenslagen unterstützen und ihnen Perspektiven aufzeigen", betonte Heil.

Engagement für Multiple-Sklerose-Betroffene

Juppi Hauth, selbst seit seiner Hochzeit an MS erkrankt, zeichnet sich durch sein ehrenamtliches Engagement in der Selbsthilfearbeit für an Multiple Sklerose (MS) erkrankte Menschen aus. 1987 gründete er die MS-Selbsthilfegruppe im Landkreis Bernkastel-Wittlich. 1998 initiierte er zudem einen Förderverein, der durch Spenden von Bürgerinnen und Bürgern sowie zahlreichen Firmen große finanzielle Unterstützung erhielt. Die Selbsthilfegruppe leitete er als Vorsitzender 25 Jahre lang mit großem Einsatz. Als Ehrenvorsitzender unterstützt er die Selbsthilfearbeit der Gruppe bis heute.

Für mehr Barrierefreiheit in der Region

Neben seinem kommunalpolitischen Ehrenamt (von 1999 bis 2024 war er aktives Mitglied des Kreistages Bernkastel-Wittlich sowie in zahlreichen Ausschüssen, insbesondere für soziale Angelegenheiten), engagiert sich Hauth seit 2005 auch im Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises. Von 2005 bis 2009 hatte er den Vorsitz des Beirats inne. In dieser Zeit errang der Beirat den zweiten Platz des Landespreises für kommunale Behindertenbeiräte und -beauftragte, vor allem für das Engagement für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Dem Beirat ist es ein großes Anliegen, dass im Landkreis auf allen Ebenen und von allen Verantwortlichen die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Behinderungen bei baulichen und sonstigen Aktivitäten gemäß gesetzlicher Vorgaben eingehalten werden. So kann diesen Menschen ein inklusives Leben in ihrem gewohnten Umfeld und eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ihrer Gemeinde nachhaltig ermöglicht werden. Nach wie vor setzt sich Juppi Hauth für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein und hat dabei besonders das Thema Barrierefreiheit im Blick.

Unterstützung für Angehörige von Inhaftierten

Darüber hinaus engagiert sich der vierfache Großvater seit acht Jahren in der Strafgefangenenhilfe im Beirat der Jugendstrafanstalt Wittlich und seit zwölf Jahren beim Projekt „Rückenwind“, das die Angehörigen von Inhaftierten unterstützt und in unmittelbarer Nähe zur JVA Wittlich Aufenthaltsmöglichkeiten für die Zeit vor und nach Haftbesuchen bereithält. Neben der Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen bieten Juppi Hauth und weitere Ehrenamtliche vor allem Einzelgespräche an, beispielsweise zur allgemeinen Sozialberatung, zur Weitervermittlung an Hilfsangebote in Wohnortnähe der Angehörigen oder für inhaltliche Informationen zum Strafvollzug. Zudem wird nach vorheriger Absprache die Kinderbetreuung während der Besuchszeit übernommen. Das Projekt hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen beizustehen, die als Angehörige von Strafgefangenen ohne eigenes Verschulden Auswirkungen einer Inhaftierung zu tragen haben.


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