Nächtliche Ausgangssperre im Kreis Ahrweiler
Der Kreis Ahrweiler fährt wieder runter. Eine Woche lang durften die Geschäfte öffnen, doch seit Montag gilt wieder nur noch das Termin-Shopping. Jetzt kommt es noch härter - da die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Ahrweiler am heutigen Donnerstag zum dritten Mal in Folge die 100er-Marke gerissen hat, erfolgt ab Samstag der nächste Schritt rückwärts. Denn in Folge dessen muss der Kreis ? gemäß der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ? eine Allgemeinverfügung erlassen, heißt es aus dem Kreishaus. Diese wurde heute auf Grundlage einer Musterverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Damit sich die Bürger darauf einstellen können, tritt sie erst von Freitag auf Samstag, 19. auf 20. März, um Mitternacht in Kraft. Die Allgemeinverfügung soll zunächst bis einschließlich 28. März gelten. Vom 12. bis zum 18. März - also innerhalb von sechs Tagen - ist der Inzidenzwert im Kreis signifikant von 64 auf 107 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von rund 70 Prozent. "Die hohe Anzahl der deutlich aggressiveren Mutationen von SARS-CoV-2 verschärft die Situation zusätzlich", so die Kreisverwaltung. Innerhalb der vergangenen vier Tage wurden 85 Infektionen mit Virusvarianten durch ein Labor bestätigt. Von Neuinfektionen betroffen sind aktuell zudem alle acht Kommunen des Kreises sowie alle Altersgruppen. Der Kreis muss daher die sogenannte "Notbremse" ziehen, das heißt eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem:
- Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr
- verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person); diese gelten auch für den Sport
- Schließung Einzelhandel (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen), ausgenommen von den Schließungen sind u.a. Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, und ähnliche Einrichtungen
- Schließung von Museen und Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios
- Schließung von (zulässigen) Verkaufsständen ab spätestens 21 Uhr
- Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

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