

von Julia Borsch
Organspenden sind ein komplexes und hochaktuelles Thema. Die hiesige Debatte ist nicht nur durch gesetzliche Regelungen geprägt, sondern auch durch ethische und gesellschaftliche Aspekte. In Deutschland gilt seit 1997 das Transplantationsgesetz (TPG), das die entsprechenden Voraussetzungen regelt. Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist die sogenannte »erweiterte Zustimmungslösung«. Das bedeutet, dass eine Organentnahme nur dann erfolgen darf, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder die Angehörigen in seinem Sinne entscheiden. Diese Regelung zielt darauf ab, den Willen des Einzelnen zu respektieren und gleichzeitig die Entscheidungsfindung für Angehörige zu erleichtern.
Für Aufregung sorgte im Jahr 2020 die geplante Einführung der »doppelten Widerspruchslösung«, nach der Bürgerinnen und Bürger automatisch als Organspender gelten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Der Gesetzesentwurf wurde nach einer ausführlichen Diskussion im Bundestag jedoch abgelehnt. Zur Steigerung der Zahlen der Organspenden in der Bundesrepublik fordern Politikerinnen und Politiker mehr Aufklärungsarbeiten, um die Bevölkerung besser zu informieren und bestehende Unsicherheiten zu beseitigen. Fragen zur medizinischen Versorgung im Falle einer möglichen Organspende, ethische Bedenken sowie ein mangelndes Vertrauen in das Gesundheitssystem sind nicht selten Gründe, warum viele sich vor einer eindeutigen Entscheidung zum Thema Organspende sträuben.
Das Recherchenetzwerk "Correctiv" hat sich diesem Thema gewidmet: ein TikTok-Video behauptet, dass iPhones automatisch eine Zustimmung zur Organspende aktivieren. Diese Aussage ist falsch. Der "Notfallpass" des iPhones enthält zwar ein Feld zur Organspende, dieses ist jedoch standardmäßig auf "Keine Angabe" gesetzt und muss manuell eingerichtet werden. Die Eintragung im Notfallpass ist zudem rechtlich nicht bindend und ersetzt keine schriftliche Zustimmung zur Organspende. Eine gültige Einwilligung muss schriftlich und eindeutig formuliert sein, z.B. auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Apps, wie der Notfallpass, erfüllen diese rechtlichen Anforderungen nicht.
Woher erhalten Interessierte Antworten auf Fragen zum Thema Organspende? Kann der örtliche Hausarzt darüber aufklären? Der WochenSpiegel hat diese und weitere Fragen an die »Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung« (BZgA) gestellt. Lesen Sie hier das Interview.