Nikolas Leube

Öffentliche Alkoholexzesse: Stadt Bitburg reagiert mit Verboten

Bitburg. Öffentliches Übergeben, Verrichten der Notdurft und Vermüllung: Ab sofort gelten neue Regeln in Bitburg, um die Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen einzudämmen.

Seit Mitte April gilt in Bitburg eine neue Allgemeinverfügung, die den Alkoholkonsum in bestimmten öffentlichen Bereichen einschränkt. Die Stadt begründet die Entscheidung mit übermäßigem Alkoholkonsum, der regelmäßig zu schwerwiegenden Vorfällen führe.

"Der oft exzessive Alkoholgenuss führt regelmäßig dazu, dass die Hemmschwelle bei beteiligten Personen stark sinkt. In der Folge werden Glasflaschen in den Wartebereich des Busbahnhofs, auf die Gehwege oder in die Grünflächen geworfen, die Notdurft wird in aller Öffentlichkeit verrichtet oder sich übergeben", erklärt die Stadtverwaltung. Besonders im Waisenhauspark habe es immer wieder Störungen durch laut feiernde und randalierende Betrunkene gegeben. Bestimmte Bereiche seien zu Treffpunkten von Jugendlichen und Obdachlosen geworden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse dringend gehandelt werden.

Der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen alkoholischer Getränke ist bis zum 31. März 2026 in den betroffenen Bereichen untersagt. Für den Busbahnhof und den Waisenhauspark gilt das Verbot täglich von 7 bis 19 Uhr, für den Konrad-Adenauer-Park und den Platz um die jüdische Gedenkstele ganztägig. Auch der Konsum aus Glasflaschen und Gläsern ist verboten. Bei Zuwiderhandlung müssen die Getränke entsorgt werden, andernfalls wird die Entsorgung durchgesetzt. Wiederholte Verstöße können mit einem Zwangsgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden.

Die Stadtverwaltung räumt ein, dass es bei öffentlichen Veranstaltungen Ausnahmeregelungen für den Alkoholausschank geben kann.


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