Gerichtsurteil: Jobcenter muss Bürgergeld trotz Erbschaft zahlen
Eine Frau aus Baden-Württemberg hat vor dem Landessozialgericht erfolgreich gegen das Jobcenter geklagt, das ihr Bürgergeld aufgrund einer Erbschaft nur als Darlehen gewähren wollte. Trotz ihres Erbanteils argumentierte die Frau, dass die Erbschaft noch nicht verteilt sei und sie somit auf die Sozialleistungen angewiesen bleibe.
Hintergrund: Erbschaft und Schonvermögen
Die 53-Jährige erbte 2019 gemeinsam mit ihren Brüdern ein Drittel des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters, darunter eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro und Bankguthaben von über 100.000 Euro. Sie bewohnte eine der Wohnungen mit ihrer Tochter und nahm ein Darlehen auf, um ihren Brüdern den finanziellen Ausgleich zu ermöglichen und Eigentum an der Wohnung zu erwerben.
Das Jobcenter sah in der Erbschaft verwertbares Vermögen und gewährte die Sozialleistungen nur als Darlehen. Das Landessozialgericht stellte jedoch klar, dass die Frau durch den Wohnungsbesitz Anspruch auf Schonvermögen habe, das ihr Bürgergeldanspruch nicht beeinträchtigt. Eine Revision vor dem Bundessozialgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen.
Warten auf Erbschaften: Ein strukturelles Problem
Studien zeigen, dass Erbengemeinschaften oft Jahre benötigen, um aufgelöst zu werden. Dies verdeutlicht, dass viele Bedürftige lange auf ihren Erbanteil warten müssen und in der Zwischenzeit auf Sozialleistungen angewiesen sind. Angebote von Firmen, die auf diese Thematik spezialisiert sind, könnten eine Lösung darstellen, indem sie eine schnellere Auszahlung ermöglichen, auch wenn sich Miterben querstellen.