Digitalisierungsmaßnahmen im Finanzamt Bitburg-Prüm
Die zentralen Digitalisierungsmaßnahmen im Finanzamt Bitburg-Prüm betreffen auch Dokumente wie Rechnungen und Verträge, die künftig nur noch auf Anforderung des Finanzamts eingereicht werden sollen.
Eine Rücksendung der eingesendeten Belege ist aufgrund des zentralen Scannens grundsätzlich nicht möglich. Daher bittet das Finanzamt, Belege zur Steuererklärung nicht unaufgefordert einzusenden. Eine Ausnahme bildet die luxemburgische Lohnbescheinigung, für die weiterhin eine Einreichungspflicht besteht. Sollten Papierbelege auf Anforderung eingereicht werden, ist dies nur noch in Kopie zu tun. Sollte die Einreichung von Originalen notwendig sein, wird das Finanzamt dies ausdrücklich mitteilen; in solchen Fällen werden die Belege zurückgesendet.
Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung, z. B. mit dem kostenlosen Programm ELSTER (www.elster.de/finanzamt), besteht auch die Möglichkeit, Belege elektronisch einzureichen. Mit ELSTER können Steuererklärungen erstellt und übermittelt sowie Dateianhänge im PDF-Format direkt an die zuständige Stelle im Finanzamt gesendet werden. Bei Fragen steht das Finanzamt Bitburg-Prüm gerne zur Verfügung.