gepostet von Julia Borsch

Denkmalrechtliche Genehmigung für Solarzaun

Region. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes in Bad Kreuznach hat Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzauns. Das entschied das Oberverwaltungsgericht RLP.

Bild: ChatGPT 4.0

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes in Bad Kreuznach das Recht auf eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines Solarzauns auf seinem Grundstück hat. Der Kläger, dessen Wohngebäude seit 1998 als Kulturdenkmal unter Schutz steht, hatte ursprünglich einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Solarzauns auf einer bestehenden Einfriedungsmauer entlang der Straße gestellt. Dieser Antrag wurde von der Stadt Bad Kreuznach abgelehnt, woraufhin der Kläger den Rechtsweg beschritt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Klage des Eigentümers zunächst abgewiesen, doch das Oberverwaltungsgericht hob dieses Urteil auf und verpflichtete die Stadt, die beantragte Genehmigung zu erteilen. Das Gericht stellte klar, dass der geplante Solarzaun zwar den Denkmalschutz berührt und eine Genehmigung erfordert, jedoch das öffentliche Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien hier überwiegt.

Das Gericht berief sich dabei auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der Fassung von 2022, das die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als im überragenden öffentlichen Interesse liegend und der öffentlichen Sicherheit dienend einstuft. Demnach müsse in diesem Fall das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Erscheinungsbildes des Denkmals hinter dem öffentlichen Interesse an der Energiewende zurückstehen.

Zudem stellte das Oberverwaltungsgericht fest, dass keine alternativen Standorte auf dem Grundstück für die Installation des Solarzauns verfügbar seien und das öffentliche Interesse nicht auf andere Weise erfüllt werden könne. Daher sei die Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung zwingend erforderlich. Dieses Urteil unterstreicht die wachsende Bedeutung der Nutzung erneuerbarer Energien auch im Spannungsfeld mit dem Denkmalschutz.

Urteil vom 15. August 2024, Aktenzeichen: 1 A 10604/23.OVG

 


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