Bundestagswahl 2025: Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Seit dem 20. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen durch einen Versanddienstleister zugestellt. Für Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, gibt es ab sofort die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen zu beantragen.
Möglichkeiten zur Beantragung
Die Beantragung eines Wahlscheins inklusive Briefwahlunterlagen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
- Schriftlich: Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus oder senden Sie einen formlosen Brief an die Stadtverwaltung Bitburg.
- Online: Nutzen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder besuchen Sie die Website www.bitburg.de.
- Per Fax: Schicken Sie Ihre Anfrage an die Stadtverwaltung.
- Per E-Mail: Senden Sie eine E-Mail an wahlen@stadt.bitburg.de.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Wichtige Angaben bei der Beantragung
Um Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen, sind folgende Angaben erforderlich:
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Vollständige Wohnanschrift
- Falls vorhanden: Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung
Sollten die Unterlagen an eine abweichende Adresse geschickt werden, ist diese ebenfalls genau anzugeben.
Persönliche Beantragung und Abgabe
Während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung können die Unterlagen auch persönlich beantragt werden. Vor Ort besteht die Möglichkeit, direkt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Ausgefüllte Wahlunterlagen können unfrankiert im adressierten hellroten Wahlbrief per Post an die Stadtverwaltung geschickt oder direkt in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen, damit Ihre Stimme gezählt wird.
Alternative: Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal
Wer seine Stimme lieber direkt am Wahltag abgeben möchte, kann dies im zuständigen Wahllokal tun. Der persönliche Gang zur Urne bietet die Gewissheit, dass die Stimme fristgerecht und ohne Verzögerungen gezählt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder der Website der Stadt Bitburg.