Polizei gibt Tipps zum Weltfahrradtag
In einer Pressemitteilung zum Weltfahrradtag 2020 gibt das Polizeipräsidium Trier viele Tipps rund um das Fahrradfahren: "In Zeiten der "Corona-Pandemie" sieht man vermehrt aktive Leute im Freien und es macht den Familien Spaß, sich einzeln oder gemeinsam sportlich zu betätigen. Dies wird von den Experten zur Gesunderhaltung sogar empfohlen und tut jedem gut. Radfahren steht dabei hoch im Kurs. Diese Entwicklung begrüßen wir - dennoch ist es uns wichtig aufzuklären und Sie zu sensibilisieren, damit Sie sicher ans Ziel kommen. Größere Veranstaltungen sind zurzeit nicht möglich, so dass wir auf diesem Weg versuchen, möglichst viele Radfahrer*innen zu erreichen. Wir nehmen den Weltfahrradtag 2020 als Anlass, die städtischen Fahrradgeschäfte mit neustem Präventionsmaterial für Radfahrer auszustatten. Ein sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten, Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt von und gegenüber Radfahrern sind zur Zeit ganz besonders wichtig! Unsere Experten für Verkehrssicherheit haben nachfolgend einige Hinweise und Tipps für Ihre nächste Radtour, damit sie sicher ans Ziel kommen:
- Tragen Sie immer einen Helm - auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift für Radfahrer gibt!
- Liebe Erwachsene - seien Sie stets ein gutes Vorbild für Ihre Kinder, denn sie orientieren sich an Ihren Verhaltensweisen!
- Das Fahrrad sollte verkehrssicher sein - vor Antritt der Fahrt, Reifenluftdruck und Verkehrssicherheit überprüfen - auch die Bremsen müssen funktionstüchtig sein!
- Tragen Sie festes Schuhwerk, damit Sie während der Fahrt sicher in die Pedale treten.
- Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen und bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen. Auf Fußgänger muss besonders Rücksicht genommen werden. Diese haben auf dem Gehweg immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Die Kinder dürfen auf dem Gehsteig deshalb nur langsam fahren.
- Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen.
- Achten Sie besonders auf Fußgänger bei der Nutzung gemeinsamer Rad- und Fußwegen; hier gilt: gegenseitige Rücksichtnahme!
- Benutzung eines Mobiltelefons ist auch für Fahrradfahrer verboten - konzentrieren Sie sich auf den Verkehr und lassen Sie beide Hände am Lenkrad!
- Vom Tragen von Kopfhörern wird abgeraten, denn Sie sollten den Verkehr um sich herum immer mitverfolgen können und achtsam sein.
- Fahren Sie stets vorausschauend, seien Sie jederzeit bremsbereit und beachten Sie den toten Winkel beim Abbiegen von Fahrzeugen.
- Sind gekennzeichnete Radwege vorhanden, müssen Radfahrer diese nutzen!
- Auch als Radfahrer sollten Sie in Ihrem Interesse und um andere zu schützen auf Alkohol verzichten, denn bereits bei geringen Promillewerten kann ihre Reaktionsfähigkeit nicht unerheblich beeinträchtigt sein. Hinweise:
- bereits ab 0,3 Promille Alkoholwert im Blut kann es strafrechtliche Folgen für Sie haben, wenn es dadurch zu einem Unfall oder gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommt
- ab 1,6 Promille Alkoholwert im Blut macht man sich als Radfahrer strafbar
- zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet und Sie können Ihre Fahrerlaubnis verlieren