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Aktualisierte Corona-Schutzverordnung

Seit heute (15. Juni) gilt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Darin sind weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen enthalten.

Das sind Punkte der aktuellen Corona-Schutzverordnung die seit dem 15. Juni in Kraft ist:

  • Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind jetzt unter Schutzauflagen, insbesondere auch zur  Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer erlaubt. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern gelten erweitere Anforderungen. Sie sind nur in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zulässig.
  • Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.
  • Private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, können wieder unter Auflagen stattfinden. Sie sind mit höchstens 50 Teilnehmern unter Schutzvorkehrungen (insbesondere Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer) erlaubt.
  • Für den Handel wird die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.
  • Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.
  • Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen wieder möglich.
  • Floh- und Trödelmärkte können unter einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept stattfinden.
  • Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden stattfinden.
  • Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen zum Hygiene- und Infektionsschutz wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.
  • Die Ausübung von Kontaktsportarten ist auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer sichergestellt werden.
  • Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.
Neu ist  eine Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium: Tests auf das Coronavirus können in sensiblen Bereichen dadurch ausgeweitet werden – jetzt auch ohne Krankheitsanzeichen. Siehe: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Corona-Test-VO Konkret sollen nun grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die im Krankenhaus aufgenommen werden - unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Daneben können Gesundheitsämter oder Ärzte Tests für Menschen ohne Symptome veranlassen. Möglich werden damit umfassende Tests bei engen Kontakten zu Infizierten - zum Beispiel auch bei Corona-Ausbrüchen in Kitas oder Schulen sowie in Pflegeheimen. Appell: Die Krisenstäbe weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nichtbeachtung in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 29. Juni weiter. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.


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