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Nach der Entscheidung von Bund und Ländern zur teilweisen Wiedereröffnung der Schulen und den präzisierenden Informationen des Landes NRW laufen die Vorbereitungen weiter. Die neue NRW-Corona-Betreuungsverordnung regelt unter anderem die vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Zunächst werden weiterführende Schulen öffnen, damit die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge ihre Prüfungen vorbereiten können. Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Regelungen hat das Ministerium in einer Schulmail formuliert:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200416/index.html
In einem ersten Schritt werden ab dem 23. April die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an die Schulen zurückkehren. Das Angebot zur Prüfungsvorbereitung richtet sich nur an die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und Berufskollegs, die vor den Sommerferien ihre Abschlussprüfungen ablegen. Es ist für die gesamte StädteRegion Aachen von rund 2.500 Abiturienten und mehr als 4.000 Jugendlichen auszugehen, die ihren Abschluss nach der Klasse 9 oder 10 machen. Der Besuch dieser Angebote in den Schulen ist im Land NRW verpflichtend, nur für die Abiturienten freiwillig.
Vor Ort werden die zu treffenden Hygieneregeln in gemeinsamen Begehungen der Schulleitung mit dem jeweiligen Schulträger besprochen und anschließend umgesetzt. Das trifft zum Beispiel die räumliche Unterbringung der jungen Erwachsenen in kleinen Lerngruppen, um den zwingend erforderlichen Mindestabstand garantieren zu können. Vorbereitet und weitergeleitet wurde bereits eine ausführliche Handreichung des Gesundheitsamtes in Form einer FAQ-Liste.