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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 116 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 25820. Aktuell sind 1230 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune
Aktiv
Gesamt
Aachen
604
11075
Alsdorf
96
2404
Baesweiler
43
1460
Eschweiler
95
2642
Herzogenrath
64
2088
Monschau
19
400
Roetgen
10
334
Simmerath
25
578
Stolberg
166
2904
Würselen
106
1932
noch nicht lokal zugeordnet
2
3
Gesamtergebnis
1230
25820
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 560.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 113 aus.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Bundeseinreiseverordnung sieht Quarantänepflicht für Urlauber vor, die aus den Niederlanden zurückkehren
Seit dem 13. Mai gelten auch in der StädteRegion Aachen neue Einreiseregelungen des Bundes. Nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – ist eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich! So lange gilt in jedem Fall die Quarantänepflicht. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden. Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Anmelde- und Absonderungspflicht ausgenommen, da diesen Situationen eine zwingend notwendige berufliche Tätigkeit zugrunde liegt oder ein Aufenthalt zur Ausbildung oder zum Studium zwingend notwendig ist. Sie müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen. Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, müssen sich grundsätzlich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben, die aber direkt durch die Übermittlung eines negativen Tests aufgehoben werden kann. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.
Neue Coronaschutzverordnung NRW mit Öffnungsperspektiven
Die aktuelle Coronaschutzverordnung zeigt in Bereichen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Beherbergung, Messen und Märkten, Tagungen und Kongressen, privaten Veranstaltungen, Sport, Freizeit und Einzelhandel konkrete Öffnungsperspektiven auf. Dabei gelten die ersten Öffnungsschritte, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz (mindestens fünf hintereinander folgende Werktage) von unter 100 erreicht worden ist. Eine zweite Öffnungsstufe wird erreicht, nachdem eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 zu verzeichnen ist. In der StädteRegion Aachen gilt nach wie vor die „Bundesnotbremse“ mit den dort festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre. Einkaufen mit Test und Termin möglich („click & meet“). Voraussetzung ist weiterhin ein aktuelles, negatives Testergebnis. Vollständig Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt. Sobald die StädteRegion die erste Marke von einer stabilen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erreicht hat, informieren die Krisenstäbe ausführlich über die genauen neuen Regelungen. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.