Ab 1. März verstummt die Motorsäge

Die Schonzeit für Hecken und Gebüsche beginnt zum Schutz heimischer Tierarten - bis zum 30. September.
Wer Hecken oder Bäume schneiden muss, sollte dies bis Ende Februar machen. Danach ist der Heckenschnitt – auch zum Schutz heimischer Vögel wie der Gartengrasmücke hier auf dem Bild – nur noch eingeschränkt gestattet.

Wer Hecken oder Bäume schneiden muss, sollte dies bis Ende Februar machen. Danach ist der Heckenschnitt – auch zum Schutz heimischer Vögel wie der Gartengrasmücke hier auf dem Bild – nur noch eingeschränkt gestattet.

Für die Gartenpflege auf besseres Wetter zu warten, kann sich als Fehler erweisen. Denn die bevorstehende Schonzeit für Hecken beginnt am 1. März und verbietet das Entfernen oder Abschneiden von Hecken und Gebüschen. Darauf hat das Umweltamt der StädteRegion Aachen jetzt hingewiesen. Da einige Vogelarten im Sommer ein zweites Mal brühten, endet diese Schonzeit erst am 30. September. Ein schonender Formschnitt ist während der Schonzeit, also zwischen 1. März und 30. September erlaubt. Dabei darf nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden. Vorher ist es wichtig, einen Blick in die Hecke zu werfen, betont das Umweltamt. Entdeckt man dort ein Nest, dann soll der Formschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Alternativ kann man auch diesen Teilbereich der Hecke beim Schneiden stehen lassen. Das gilt für Hausgärten und die freie Landschaft. Die Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der heimischen Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Nester. Wer einen starken Rückschnitt vornehmen will, muss dies vor dem 1. März erledigt haben. Wer die Schonzeit missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld.

Baumschutzsatzung

Für Bäume gilt die Schonzeit ebenfalls, jedoch nur außerhalb der Gärten und des Waldes. Innerhalb der Ortschaft sind Bäume während des ganzen Jahres über zusätzlich durch Baumschutzsatzungen der jeweiligen Städte geschützt. In der StädteRegion haben folgende Kommunen eine Baumschutzsatzung: Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Würselen und die Stadt Aachen. Zudem regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Bäume mit Nestern und Bruthöhlen nicht gefällt werden dürfen. Die Schonzeit soll nicht nur Vögel schützen. Auch Igel schlafen gerne unter Hecken und Sträuchern oder nutzen sie als Versteck. Kleine Eidechsen, Frösche und viele Insekten leben zudem in Hecken und Sträuchern. Daher endet die Schonzeit erst Ende September.

Kontakt mit Landschaftsbehörde

Bei Fragen helfen die Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen weiter. Für die Gemeinde Roetgen ist Hubert Pawelka-Weiß (Tel. 0241/5198-2634) zuständig. Ansprechpartner für Bürger aus Monschau und Simmerath ist Andrea Petermann (Tel. 0241/5198-2684).


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