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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 96 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3912. 3157 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 110. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 645 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 117.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen
Kommune
Aktiv
Gesamtergebnis
Sieben-Tage-Inzidenz
Aachen
280
1894
108
Alsdorf
73
340
157
Baesweiler
84
241
321
Eschweiler
46
299
97
Herzogenrath
39
302
82
Monschau
18
92
162
Roetgen
10
32
116
Simmerath
24
110
169
Stolberg
34
316
78
Würselen
37
286
88
Gesamtergebnis
645
3912
117
Sieben-Tage-Inzidenz
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots - Gefährdungsstufe 2 festgestellt
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 mit Wirkung von heute (21.10.2020) festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen. Entsprechende Allgemeinverfügungen müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Weiterhin Maskenpflicht an Schulen und Berufskollegs
Die vor den Ferien verhängte Maskenpflicht für weiterführende Schulen und Berufskollegs gilt nach den Ferien weiter. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II sowie den Berufskollegs auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen, die an der Grenze vorgelegt werden kann. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die belgischen Behörden die dort geltenden Maßnahmen und Auflagen streng kontrollieren.
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.