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Ein neuer Corona-Fall in der Gemeinde Roetgen ist die einzige COVID-19-Neuinfektion, die der Krisenstab aktuell aus der Nordeifel meldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz schnellt auf 59 herab, der dritte "gewertete" Tag unter der 100er Marke - am Wochenende könnte damit die Bundesnotbremse Geschichte sein.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 18 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26077. Aktuell sind 896 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune
Aktiv
Gesamt
Aachen
440
11186
Alsdorf
82
2435
Baesweiler
40
1475
Eschweiler
54
2650
Herzogenrath
41
2102
Monschau
18
405
Roetgen
12
340
Simmerath
17
584
Stolberg
106
2947
Würselen
86
1951
noch nicht lokal zugeordnet
2
Gesamtergebnis
896
26077
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 565. In den vergangenen Tagen sind eine 93-jährige Frau sowie zwei Männer im Alter von 46 und 88 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 59 aus.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Wochenrückblick
Tag
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Datum
20.05.
21.05.
22.05.
23.05.
24.05.
25.05.
26.05.
RKI-Inzidenz
113
103
97
95
85
81
59
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen bleibt unter 100
Die aktuelle Coronaschutzverordnung zeigt konkrete Öffnungsperspektiven für Kreise, Städte und die StädteRegion Aachen auf. Voraussetzung dafür ist eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100. Die Inzidenz muss dazu an mindestens fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sein. Viele Öffnungsschritte sind weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, die dann nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene den negativ Getesteten gleich. Zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.