24 Corona-Fälle im Monschauer Land
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 63 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16478. 15299 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 399. In den vergangenen Tagen ist ein Mann im Alter von 75 Jahren verstorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 780 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 79. Kommune
Aktiv | Gesamt | 7-Tage-Inzidenz* | |
Aachen | 280 | 6967 | 67 |
Alsdorf | 63 | 1484 | 85 |
Baesweiler | 39 | 1010 | 111 |
Eschweiler | 90 | 1609 | 113 |
Herzogenrath | 139 | 1475 | 106 |
Monschau | 7 | 245 | 9 |
Roetgen | 3 | 223 | 23 |
Simmerath | 14 | 400 | 78 |
Stolberg | 50 | 1767 | 57 |
Würselen | 95 | 1298 | 111 |
noch nicht lokal zugeordnet |
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Gesamtergebnis | 780 | 16478 | 79 |
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt ab heute (27.01.2021)
Nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Wichtigster Regelungsinhalt ist die Umsetzung von Maßnahmen, die einer weitestmöglichen Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte dienen sollen; dies sind neben der Ausweitung von mobiler Arbeit vor allem: Vermeidung betriebsbedingter Zusammenkünfte (Besprechungen)Vorgabe einer Mindestfläche bei der Raumnutzung von 10 Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person
Verpflichtung zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken oder FFP2-Masken überall dort, wo Mindestflächen oder –abstände nicht eingehalten werden können. Das gilt auch für die Verwaltungen von Stadt und StädteRegion Aachen, die weiterhin geöffnet bleiben. Auch für Besucherinnen und Besucher ist in den Räumlichkeiten der Verwaltung das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer FFP2-Maske Pflicht. Es wird dringend empfohlen, wann immer es möglich ist, vorher einen Termin zu vereinbaren.