170 akut mit COVID-19 Infizierte

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Dienstagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1890 positive Fälle gibt, davon 935 in der Stadt Aachen. 1636 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 84. Hinzugekommen ist ein 64-jähriger Mann. Damit sind aktuell 170 Menschen in der StädteRegion Aachen infiziert.

Die bis einschließlich 10. Mai aktualisierte NRW-Coronaschutzverordnung liegt vor. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr.
Ab sofort ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Spielplätze sollen nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab Donnerstag (7. Mai) wieder geöffnet werden können, zeitgleich zur Wiederaufnahme des Unterrichts für die 4. Klassen in den Grundschulen. Die Bolzplätze bleiben vorerst geschlossen, da diese in der Regel von mehreren Menschen gleichzeitig für Teamsportarten mit Nähe und Körperkontakt genutzt werden. Ein Einhalten des Mindestabstandes ist hier nur schwer möglich, was sich deutlich von der Nutzung eines Spielgerätes auf einem öffentlichen Spielplatz unterscheidet. Eine Öffnung der Bolzplätze wird mit einer noch anstehenden Öffnung der Sportplätze einhergehen.

Maskenpflicht

In NRW gilt die Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Paragraph 12 a Absatz 1 Satz 3 der Coronaschutzverordnung verpflichtet:
•          als Passagiere im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr
•          in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften und auf Wochenmärkten
•          bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen
•          auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls
•          in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden sowie
•          in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Maskenpflicht gilt nicht beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, sowie auch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Bitte beachten: Masken mit Ausatemventilen sind zum Fremdschutz ungeeignet und im Sinne der Maskenpflicht nicht einsetzbar! Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/schutzmasken.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet. Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind über die Hotline 116117 zu erreichen. Nach wie vor soll in dringenden medizinischen Notfällen die 112 für den Rettungsdienst gewählt werden.


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